​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Handwerker dürfen nicht in die Mietwohnung - Kündigung Mietvertrag
Im Rahmen einer Mängelbseitigung haben Mieter eine Pflicht zur Mitwirkung, die Mängelbeseitigung zu ermöglichen. Wie weit geht diese Pflicht?
Vermieter verlangt mehrmals für Handwerker Zutritt zur Wohnung
Mieter hatten bereits einmal ihre Wohnung geräumt, um den Vermieter Instandsetzungsmaßnahmen ausführen zu lassen, Handwerkern den Zutritt zu ermöglichen.
Vermieter beauftragt erneut Handwerker, verlangt erneut Zutritt zur Wohnung
Kurz nach diesen Arbeiten verlangte der Vermieter erneut Zugang zur Wohnung, zur Ausführung weiterer Maßnahmen.
- Die Mieter verweigerten den Zutritt, der Vermieter sprach die fristlose Kündigung des Mietvertrags aus.
Vermieter setzt mit einstweiliger Verfügung Zutritt der Handwerker zur Wohnung durch
Nachdem die Mieter durch eine einstweilige Verfügung verpflichtet wurden, den Vermieter bzw. Handwerker wieder in die Wohnung zu lassen, ließen sie die Ausführung der Arbeiten zu.
Kündigung Mietvertrag, weil Reparaturen in der Wohnung durch Mieter verhindert wurden
Amtsgericht und Landgericht sahen im Verhalten des Mieters keine ausreichende Grundlage für eine gerechtfertigte Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter.
Häufige Instandsetzungmaßnahmen - Mieter dürfen den Zutritt zur Wohnung prüfen lassen
Die Mieter dürften in einer solchen Situation durchaus abwarten und prüfen lassen, ob ein Gericht sie für verpflichtet hält, erneut Zutritt zu ihrer Wohnung, zur Ausführung weiterer Maßnahmen einer Instandsetzung zu gewähren.
- Ein Gericht muss daher, unter Abwägung aller Umstände, prüfen, ob eine solch schwerwiegende Vertragsverletzung vorliegt, die eine Beendigung des Mietverhältnisses durch ordentliche oder fristlose Kündigung des Vermieters rechtfertigt:
Kündigung Mietvertrag - schwere Vertragsverletzung durch Mieter
Handwerkern Zutritt verweigert - Bundesgerichtshof entscheidet wegen Zutrittsverweigerung
Bundesgerichtshof vom 15.4.2015 — VIII ZR 281/13:
- Eine Kündigung des Vermieters, wegen der Verletzung der Pflicht des Mieters, Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten zu dulden, kommt nicht erst dann in Betracht, wenn der Vermieter gegen den Mieter vor Ausspruch einer Kündigung ein rechtskräftiges Urteil für die Duldung der Maßnahmen bekommen hat.
- Es kommt darauf an, ob dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen auch schon vor Erhebung einer Duldungsklage und Erwirkung eines Titels unzumutbar ist. sein, wenn der Mieter seine Pflicht verletzt, die Instandsetzung oder Modernisierung der Mietsache zu dulden.
Handwerker wird vom Mieter der Zutritt zur Wohnung für Ausführung von Arbeiten gehindert
Je nach Einzelfall kann dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses auch schon vor Erhebung einer Duldungsklage zur Durchsetzung von Reparaturarbeiten ( oder auch einer Modernisierung ) unzumutbar sein,
- mit der Folge, dass der Vermieter den Mietvertrag deshalb kündigen kann.
Wird das Nichtgewähren eines Zutritts für Handwerker (auch wenn Reparaturen / Instandsetzungen verweigert werden) als schwerwiegende Vertragsverletzung gewertet, so kann es sein, dass eine fristlose oder ordentliche Kündigung das Mietverhältnis beendet.
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: