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Ratgeber Untervermietung
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Kündigung Mietvertrag Mietwohnung - schwere Vertragsverletzung
Eine schwere Vertragsverletzung des Mieters kann den Vermieter berechtigen, eine fristlose Kündigung für die Wohnung auszusprechen.
Kündigung der Wohnung - was ist eine schwere Vertragsverletzung des Mieters?
Das Gesetz gibt in § 543 BGB dem Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung, nennt aber keinen Katalog, nach dem zu entscheiden wäre, ob und wann eine schwere Vertragsverletzung vorliegt.
- Vielmehr kommt es darauf an, ob dem Vermieter nach der Art des Vertragsverstoßes, der Schwere des Verstoßes und dem Verschulden der Mietpartei die Fortsetzung des Mietvertrages zumutbar ist.
Auch die Wahrscheinlichkeit, dass weitere Vertragsverletzungen künftig vorkommen, spielt eine Rolle.
Schwere Vertragsverletzung - Vermieter muss oft vor Kündigung der Mietwohnung abmahnen
In vielen Fällen - nicht aber z.B. bei erheblichen Mietrückständen - muss der Vermieter zunächst durch eine Abmahnung versuchen, den Mieter dazu anzuhalten, das vertragswidrige Verhalten zu beenden.
Entsteht an zwei aufeinanderfolgenden Terminen ein Mietrückstand, der die für einen Monat zu zahlende Miete übersteigt, dann ist dieser laut Bundesgerichtshof nicht mehr unerheblich, eine fristlose Kündigung des Mietvertrags kann deswegen ausgesprochen werden.
Kündigung des Mietvertrags - Beispiele für schwere Vertragsverletzungen durch Mieter
Außer dem Kündigungsgrund, dass ein Mieter erhebliche Mietrückstände hat, eine vereinbarte Mietsicherheit (Kaution) nicht leistet, sind dies vor allem Vertragsverletzungen, die im Mietrecht mit der Nutzung der Wohnung zusammenhängen:
- wenn der Mieter gegen den vereinbarten Vertragszweck verstößt (z.B. eine gewerbliche Nutzung), die Wohnräume ohne Erlaubnis anderen zum Gebrauch überlässt oder ohne Erlaubnis untervermietet:
Unerlaubte Untervermietung - Kündigung Mietvertrag durch Vermieter - Straftaten gegenüber dem Vermieter oder anderen Bewohnern verübt (z.B. auch Stromdiebstahl),
- bei der Nutzung der Wohnung gegenüber anderen Bewohnern rücksichtslos ist - ausdrücklich nennt das Gesetz als Kündigungsgrund auch die schwerwiegende Störung des Hausfriedens:
Störung des Hausfriedens - Kündigungsgrund für Mietvertrag - Beledigung des Vermieters:
Grobe Beleidigung des Vermieters - fristlose Kündigung Mietvertrag
​​​​​​​Schwere Vertragsverletzung - Mieter gefährden die Mietwohnung, Bestand des Hauses
Beispiele:
- mutwillige Verursachung einer Ãœberschwemmung,
- Brandstiftung,
- Lagerung gefährlicher Stoffe:
Mietwohnung, Keller, Garage, Dachboden - Dinge, Material lagern ,
- Gefährdung der Baustatik
durch bauliche Veränderungen in der Mietwohnung,
- Verwahrlosung der Mietwohnung
Verwahrlosung der Wohnung als Kündigungsgrund für Mietvertrag
- Reparatur eines Mangels oder eine Modernisierung behindern:
Handwerker nicht in die Wohnung lassen.
Weitere Gründe, die Vermieter zu einer fristlosen Kündigung der Wohnung berechtigen
Weitere Gründe, die zu einer fristlosen Kündigung führen können:
- Unpünktliche Mietzahlung
ist häufig ein Grund für eine fristlose Kündigung.
- Mietschulden, Zahlungsverzug
Mietschulden - Fristlose und fristgemäße Kündigung durch Vermieter ​​​​​​​
- Falsche Bescheinigung für Mietvertragsabschluss dem Vermieter vorgelegt, übergeben
Kündigung wegen falscher Bescheinigung für Abschluss Mietvertrag
​​​​​​​(falsche) Mieterselbstauskunft - was ist zu beantworten
- Vertragswidriger Gebrauch:
Vertragswidrige Nutzung der Mietwohnung - Kündigung
- Unerlaubte Gebrauchsüberlassung:
Gebrauchsüberlassung - Wenn anderen die Wohnung überlassen wird,
Unerlaubte Untervermietung
Immer ist Voraussetzung für eine fristlose Kündigung des Vermieters, § 543 BGB, dass es dem Vermieter wegen dieser Vertragsverletzung unzumutbar sein muss, das Vertragsverhältnis fortzusetzen.
Fristlose Kündigung der Wohnung wegen Beleidigung, Störung des Hausfriedens
Auch eine schwere Vertragsverletzung sonstiger Art, die eine Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar macht, kann zu einer fristlosen Kündigung führen, z.B.:
- eine schwere Störung des Hausfriedens,
- Beleidigung des Vermieters
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