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Ratgeber Untervermietung
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Hausfrieden - Störung durch Mieter - Hausfriedenspflicht
Es gehört zu den allgemein anerkannten Nebenpflichten aus dem Mietvertrag, dass Mieter verpflichtet sind den Hausfrieden zu wahren, ein Verhalten zeigen müssen, wie es für ein friedliches Zusammenleben erforderlich ist. Das gilt für die Nachbarn, aber selbstverständlich auch für den Mieter selbst gegenüber den Nachbarn.
Streit unter Mietern kann leicht zu einer Hausfriedensstörung werden
Mieter müssen selbst darauf achten, dass Unstimmigkeiten mit Nachbarn nicht in massive Streitigkeiten ausarten.
Es hängt letztlich immer von der einzelnen Situation ab, welches Verhalten gegenüber den Nachbarn im Haus als Hausfriedensstörung zu beurteilen ist.
Auch Beleidigungen können eine Störung des Hausfriedens sein.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Privatsphäre der Nachbarn soweit wie möglich zu respektieren und die anderen so zu behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte.
Straftaten, die von der Mietwohnung ausgehen, können eine Störung des Hausfriedens sein
Von der Wohnung dürfen keine Straftaten ausgehen. Z.B.:
Drogen in der Mietwohnung, Drogenhandel - Kündigung Mietvertrag
Als Störung des Hausfriedens kann es auch angesehen werden, wenn ein Mieter gegenüber dem Vermieter oder Verwalter beleidigend wird, insbesondere in der Öffentlichkeit, wenn der Vermieter oder Verwalter wissentlich falsch beschuldigt wird, oder sogar tätlich angegriffen wird.
Abmahnung gegen Mieter bei Störung des Hausfriedens erforderlich
Die nachgewiesene Störung des Hausfriedens ist mietrechtlich eine schwerwiegende Vertragsverletzung. Eine fristlose Kündigung oder fristgemäße Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter kann die Folge sein,
Sonstige gesetzliche Regelungen fehlen.
Störung des Hausfriedens, weil Regeln der Hausordnung nicht eingehalten werden
Verhaltensregeln finden sich häufig in Hausordnungen.
Im Streitfall ist zu prüfen ist, ob die Hausordnung (die eine AGB-Regelung ist) tatsächlich Bestandteil des Mietvertrags ist und ob die Regelungen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Hausordnung - Regelungen als Bestandteil des Mietvertrages
Störung des Hausfriedens wegen Lärm, Ruhestörungen
Wenn aus diesem Grund eine Abmahnung erfolgt, weil angeblich der Hausfrieden gestört ist, z.B.
- wegen lauter Musik,
- starker Lärm etc.,
dann sollten Betroffene sofort fachkundigen Rat in Anspruch nehmen - die Kündigung des Mietvertrags kann drohen.
Vorwürfe können frei erfunden sein. Ist es aber so, dass die Vorwürfe (zum Teil) berechtigt sind, so kann es entscheidend sein, frühzeitig zu prüfen, wie man sich am besten für die Zukunft verhalten kann.
Nachbar, anderer Mieter stört den Hausfrieden
Im umgekehrten Fall muss der Vermieter bei Hausfriedensstörungen Betroffene unterstützen, Vorwürfe prüfen, gegen denjenigen Maßnahmen ergreifen.
Als Betroffener sollte man sich in diesen Fällen immer angemessen verhalten, wenn ein anderer Mieter sich häufig störend verhält. Z.B.:
Mobbing im Mietshaus - Problem für Mieter und Nachbarschaft
Störung des Hausfriedens - vom Vermieter die Beseitigung einer Störung verlangen
Ein betroffener Mieter kann vom Vermieter verlangen, dass dieser gegen einen Störer des Hausfriedens vorgeht. Grundlage ist § 535 BGB - der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass die Mietsache sich in einem vertragsgemäßen Gebrauch befindet und hat den vertragsgemäßen Gebrauch während der Mietzeit zu gewährleisten.
Wie der Vermieter gegen Hausfriedensstörungen vorgeht, das ist ihm überlassen.
Hausfriedensstörung im Mietshaus - Vorgehen gegen Lärm, Störungen
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