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Ratgeber Untervermietung
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Grobe Fahrlässigkeit bei Verschulden des Mieters - Folgen und Haftung
Verschulden einer groben Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand sehr unsorgfältig ist. Dies bedeutet die Außerachtlassung einer erforderlichen Sorgfalt, ein sehr leichtfertiges Handeln, das zu einem Schaden führt und der vermeidbar gewesen wäre, wenn üblicherweise zu erwartende Sorgfaltspflichten eingehalten worden wären.
Was ist eine grobe Fahrlässigkeit - allgemeine Definition
Eine allgemeine Definition einer groben Fahrlässigkeit:
Verursacht jemand einen Schaden dadurch, dass ein übliches vorsichtiges und sorgfältiges Handeln nicht beachtet wird, das aber jedem sofort einleuchten muss, dann fällt das unter die Kategorie: "Sowas darf nicht passieren" - und ist dann möglicherweise eine grobe Fahrlässigkeit.
Grob fahrlässiges Handeln des Mieters - Vermieter kündigt Wohnung
Ein grob fahrlässiges Verhalten des Mieters kann zu einer Kündigung, auch zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrags führen. Solche Fälle sind immer sehr schwierig. Der Einzelfall muss sehr genau geprüft werden.
Beispiele für ein grob fahrlässiges Verhalten des Mieters und Gefährdung der Mietsache
Eine Gefährdung der Mietsache, der Wohnung kann z.B. dadurch entstehen:
- Kamin, Kerzen, Zigaretten oder andere offene Feuerquellen wurden aus den Augen gelassen
- Heizgeräte (Kaffeemaschine, Bügeleisen, Herd, etc.) blieben länger unbeaufsichtigt
- Kinder wurden unbeaufsichtigt in der Wohnung gelassen und haben einen Brand verursacht („Feuerspiele“)
Leichte Fahrlässigkeit kann jedem passieren - niemand ist immer hundertprozentig konzentriert und achtsam, auch beim Entstehen eines Wohnungsbrandes kann es sich um leichte Fahrlässigkeit handeln.
Grobe Fahrlässigkeit - Versäumung einer Pflicht, unsorgfältiges Handeln - Beispiele
Eine gewisse Aufmerksamkeit und ein Bedenken von Folgen eines Handelns wird erwartet.
Wird im Einzelfall sehr unsorgfältig, grob fahrlässig gehandelt - oder eine notwendige Handlung unterlassen -, dann kann daraus eine Haftung und Verpflichtung zum Schadenersatz entstehen.
Beispiele
- Wenn Ihnen auf der Treppe die Ölflasche herunterfällt und zerbricht, müssen Sie die Öllache sofort beseitigen und notfalls - bis Sie eine Reinigung durchführen können -, das Ihnen zumutbare tun - z.B. den Bereich absperren, damit niemand stürzt.
- Wenn der Handwerker am Heizungsrohr schweißt, muss er vorher dafür sorgen, dass Ihr Vorhang nicht zu dicht daneben hängt.
- Wenn der Vermieter weiß, dass von der Fassade Teile herunterfallen können, dann muss er sofort für eine Absperrung und so rasch wie möglich für eine (Not)-Reparatur sorgen.
Schaden in der Mietwohnung wurde durch Mieter fahrlässig verursacht
Haben Sie selbst als Mieter fahrlässig einen Schaden an der Mietwohnung verursacht, dann melden Sie einen solchen Schaden in jedem Fall Ihrer privaten Haftpflichtversicherung.
Eine Regulierung von entstandenen Schäden gegenüber Dritten ist möglich, wenn der Einschluss einer groben (und dann erst auch die einfache) Fahrlässigkeit in der privaten Haftpflichtversicherung vereinbart ist.
- Achten Sie beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung darauf, dass diese auch in Fällen grober Fahrlässigkeit für Mietsachschäden eintritt.
- Die Verpflichtung zum Schadenersatz durch den verursachenden Mieter besteht aber immer, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. In solchen Fällen leistet die Haftpflichtversicherung nicht.
Brand in der Mietwohnung - grobe Fahrlässigkeit des Mieters als Ursache?
Wurde z.B. ein Brand in der Mietwohnung durch grobe Fahrlässigkeit verursacht (z.B. Pfanne mit Fett auf Herd war längere Zeit unbeaufsichtigt), dann kommt eine Haftung des Mieters gegenüber dem Vermieter, auch gegenüber Nachbarn in Frage, und Mieter haben ggf. durch grobe Fahrlässigkeit entstandene Schäden möglicherweise zu ersetzen.
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