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Ratgeber Untervermietung
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Vorsatz - als Mieter absichtlich einen Schaden verursachen
Wenn jemand genau weiß was er tut, absichtlich einen Schaden verursachen will, spricht man von Vorsatz oder vorsätzlich handeln, oder auch von Absicht, und es kommt auch vor, dass Mieter absichtlich einen Schaden verursachen.
Direkter Vorsatz, Schaden vom Mieter absichtlich verursacht
In der Regel haftet bei Vorsatz ein Schadenverursacher, also auch ein Mieter, wenn absichtlich ein Schaden verursacht wird.
Schlägt beispielsweise der Mieter, weil er seinen Hausschlüssel nicht findet, die Scheibe der Haustür ein, beschädigt die Klingelanlage, oder bricht er den Briefkasten auf, so dass Schäden zurückbleiben, dann hat er vorsätzlich einen Schaden verursacht, den er selbstverständlich ersetzen muss.
Mit Vorsatz handeln verlangt nicht, dass man absichtlich den andern schädigen will
Es reicht für den Vorsatz auch aus, dass jemand die absehbare Folge sieht, und vielleicht hofft, dass kein Schaden eintritt, das aber in Kauf nimmt ("wenn es dazu kommt, ist es mir auch egal"). Juristen nennen das "bedingt vorsätzliches Handeln".
Dem Mieter fällt im Treppenhaus eine Ölflasche aus der Tasche, diese zerbricht. Der Mieter kümmert sich nicht um die Beseitigung des Öls und der Scherben, weil er sich über Nachbarn geärgert hat. Ein Nachbar verletzt sich.
Unterscheidung zwischen Vorsatz, vorsätzlichem Handeln und grober Fahrlässigkeit
Demgegenüber liegt nur grobe Fahrlässigkeit vor, wenn jemand zwar die naheliegende Gefahr sieht, aber darauf vertraut, dass kein Schaden eintreten wird, meint "das wird schon gut gehen".
- Bedeutung für das Mietrecht:
Die Abgrenzung kann im Einzelfall sehr schwierig sein.
So kann der Mieter ja nicht neben der zerbrochenen Flasche auf der Treppe sitzenbleiben, sondern wird z.B. in seine Wohnung gehen, um Lappen und Eimer zu holen. Er wird dann wohl darauf vertrauen, dass in dieser Zeit kein Nachbar kommt und stürzt.
Schaden durch vorsätzliches Handeln eines Mieters - Kündigung der Wohnung als Folge
- Wegen vorsätzlichem Handeln, das einen Schaden zur Folge hat, haftet der Schädiger ganz streng.
- Je nach entstandenem Schaden kann nicht nur der Schaden zu ersetzen sein, sondern die Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter kann ebenfalls die Folge sein:
Schwere Verletzung des Mietvertrags - Vermieter kündigt fristlos.
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