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Wohnungsbrand leicht fahrlässig verursacht - Wohngebäudeversicherung
Hat ein Mieter einen Wohnungsbrand leicht fahrlässig verursacht, so ist für die Beseitigung des Schadens der Vermieter verantwortlich. Die Kosten für die Beseitigung des Brandschadens sind dann in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt.
Brandschaden - Wohngebäudeversicherung muss der Vermieter in Anspruch nehmen
Der Mieter hat auf die Inanspruchnahme der Wohngebäudeversicherung durch den Vermieter sogar einen Anspruch, denn in der Regel zahlen Mieter anteilig über die Umlage der Betriebskosten die Kosten der Wohngebäudeversicherung mit.
Leichte Fahrlässigkeit - wenn Mieter unsorgfältig handeln
Grobe Fahrlässigkeit - was ist solches Verschulden?
Zügige Schadensbeseitigung nach Wohnungsbrand
Daher darf ein Mieter erwarten, dass durch den Brand in der Wohnung entstandener Schaden in einem üblichen Zeitrahmen beseitigt wird.
Mängel mitteilen, Ansprüche geltend machen
Der Vermieter kann die Erstattung der Kosten von der Wohngebäudeversicherung verlangen – immer unter der Voraussetzung, dass ein solches Risiko (Einzelfallprüfung erforderlich) tatsächlich durch die Versicherung gedeckt ist, und die Versicherung nicht aus anderen Gründen berechtigt ist, die Zahlung zu verweigern.
Wohngebäudeversicherung deckt, reguliert nur Schäden an der Wohnung
Die Wohngebäudeversicherung deckt nur die Schäden an der Wohnung, also Brandflecken oder Wasserflecken, Rauchverfärbungen an den Decken, Wänden, Böden.
Schäden an Ihren eigenen Sachen, Ihrem Hausrat, sind nur über die eigene Hausratversicherung gedeckt, der Vermieter hat damit nichts zu tun, wenn ihn an der Entstehung des Brandes kein Verschulden trifft.
Schaden der Hausratversicherung melden
Schadensbeseitigung des Brandschadens erfolgt unangemessen verzögert - Mietminderung
Wird der Schaden nicht zeitnah beseitigt, dann können Sie als Mieterin oder Mieter sogar eventuell die Miete mindern, wenn ein üblicher Zeitrahmen, in dem ein Mieter die Mängelbeseitigung durch den Vermieter erwarten durfte, überschritten wurde, die Verzögerung als nicht zumutbar einzustufen ist.
Nehmen Sie frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch.
Redaktion
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