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Mieter hat fahrlässig Schaden verursacht - kein Kündigungsgrund

Allein die Tatsache, dass ein Mieter fahrlässig einen beträchtlichen Schaden verursacht hat, gibt dem Vermieter keinen Grund für eine Kündigung des Mietvertrags der Wohnung.

Fahrlässig verursachter Wasserschaden - Vermieter kann Mietvertrag nicht kündigen

Ein Mieter hatte einen Wasserschaden verursacht, der zu einem Schaden von über 10.000 € geführt hatte. Der Schaden wurde durch Versicherungen gedeckt. 

Dennoch wollte der Vermieter den Mietvertrag kündigen, und zwar fristlos oder wenigstens zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist.

Dem Landgericht Berlin (Az.: 67 S 410/16) reichte der Schadensfall nicht als Kündigungsgrund: Es handelte sich um ein langjähriges, beanstandungsfrei geführtes Mietverhältnis, und dem Mieter sei allenfalls Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

Abwägung der gesamten Umstände - sie reichen für eine Kündigung nicht aus

Daher sei, wie schon zuvor das Amtsgericht entschieden hatte, bei der gebotenen Gesamtabwägung weder eine fristlose noch eine fristgemäße Kündigung gerechtfertigt. Auf den entsprechenden Hinweisbeschluss des Landgerichts vom 2.2.2017 nahm die Vermieterseite die Berufung zurück.

Hinweis


Achtung: Wenn keine Versicherung für den Schaden eintritt, müssten Sie sich als Mieter(in) frühzeitig darum kümmern, wie der Schaden bezahlt werden kann. 

  • Spätestens wenn der Vermieter die Forderung mitteilt und eine Frist setzt, sollten Sie umgehend anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. 

Redaktion


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