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Wasserleitung, Wasserversorgung abgestellt - Mietminderung
Hat der Vermieter die Wasserleitung abgestellt bzw. die Wasserversorgung unterbrochen, kann der Mieter eine Mietminderung beanspruchen.
Die Versorgung der Wohnung mit Frischwasser gehört zu den Grundanforderungen an eine Wohnung und zu den Pflichten des Vermieters, wenn nicht ganz ausdrücklich etwas anderes vertraglich vereinbart ist.
Ist die Wasserversorgung gestört, liegt ein Mangel vor. Der Vermieter muss sich um die Instandsetzung kümmern.
Mangel anzeigen - Rechte durchsetzen
Vermieter muss Mietwohnung instandhalten und instandsetzen
Hat der Vermieter die Wasserleitung sogar selbst abgestellt oder unterbrochen, dann hat er selbstverständlich davon auch Kenntnis von Anfang an.
Abstellen der Wasserversorgung durch Vermieter - Mietminderung
Es besteht ein Anspruch auf Mietminderung, sobald der Vermieter Kenntnis von dem Mangel hat.
Sie sollten die Miete daher möglichst früh unter Rückforderungsvorbehalt stellen:
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Vermieter verhindert die Wasserversorgung der Wohnung, des Hauses
Ohne fließendes Wasser sind Funktionsräume nur sehr eingeschränkt nutzbar, das Bad überhaupt nicht zu seinem Zweck, die Küche ebenfalls kaum mehr. Die Gerichte gewähren hier teils eine hohe Minderung, im Einzelfall durchaus 50 %.
Wasserleitung vom Vermieter gekappt - Mietminderung 50 %
Jedenfalls wenn ein Rückforderungsvorbehalt erklärt worden ist, kann auch entsprechender Mietanteil zurückgefordert werden:
Mietminderung - wie zuviel bezahlte Miete zurück bekommen?
Einige Gerichte halten eine Rückforderung auch für möglich, wenn die Mietzahlung nicht unter Rückforderungsvorbehalt gestellt wurde.
Redaktion
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