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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Störung der Kaltwasserversorgung der Mietwohnung
Treten in der Mietwohnung Störungen an der Kaltwasserversorgung auf, so liegt in der Regel ein Mangel der Wohnung vor.
Wasserversorgung in der Wohnung funktioniert nicht, ist ausgefallen
Der Vermieter ist auch ohne besondere Vereinbarung im Mietvertrag verpflichtet, die Wohnung mit Frischwasser, Leitungswasser zu versorgen.
Ist die Wasserversorgung nicht nur vorübergehend gestört, dann liegt ein Mangel vor.
- Den Mangel sollten Sie dem Vermieter mitteilen und die Beseitigung des Mangels verlangen:
Mängel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen - Seltener ist ein Rohrbruch die Ursache für den Ausfall der Wasserversorgung:
Rohrbruch - Wasserschaden durch Leitungswasser in Mietwohnung
Völliger Ausfall der Wasserversorgung in der Mietwohnung
Ein völliger Ausfall der Kaltwasserversorgung kommt sehr selten vor. Wenn die Wasserversorgung vollständig ausfällt, kann das an einer Störung der Hauptwasserleitung liegen, wenn also die Wasserwerke die Wasserzufuhr stoppen, z.B. weil die Hauptwasserleitung ein Leck hat, ein Rohrbruch eingetreten ist.
Bezahlt der Eigentümer die Wasserrechnung nicht, dann kann das zu einer Wassersperrung durch den Wasserversorger führen.
In diesem Fall sollten Sie umgehend mit den Wasserwerken Kontakt aufnehmen. Oft lässt sich durch Verhandlungen erreichen, dass die Mieter weiter versorgt werden.
Es ist auch schon vorgekommen, dass der Vermieter selbst die Wasserzufuhr auf dem Grundstück unterbrochen hat, wegen irgendwelcher Streitigkeiten. Das ist illegal.
Wasserleitung, Wasserversorgung abgestellt
Mängel an der Kaltwasserversorgung der Wohnung - der Wasserdruck ist zu gering
Häufiger sind Mängel wie ein
- ungenügender Wasserdruck:
Wasserdruck in der Mietwohnung zu gering, reicht nicht
Trinkwasserversorgung der Wohnung gemäß der Trinkwasserverordnung
Wasser, das in Wohnungen geliefert wird, muss die Trinkwasserverordnung einhalten.
- Ist das Wasser braun oder sonst verfärbt:
Achten Sie darauf, dass Sie den mangelhaften Zustand beweisen können, fordern Sie den Vermieter auf, den Mangel zu beseitigen.
Ist das Wasser verfärbt, dann sollte dies ein Zeuge bestätigen können, und ein Foto kann auch nützlich sein.
Leitungswasser, Frischwasser braun, dunkel verfärbt.
Wasserqualität, Trinkwasser als Mieter selbst untersuchen lassen
Enthält das Trinkwasser Schadstoffe?
- Besteht der Verdacht, dass Schadstoffe, Verunreinigungen im Wasser sind, sollten Wasserproben durch ein Labor untersucht werden. Nur auf Grund eines Verdachts allein, müssen Vermieter nicht tätig werden.
- Die Kosten bei den Laboren sind unterschiedlich.
Informieren Sie sich zuvor über die entstehenden Kosten. - Sie bekommen dann ein Privatgutachten, mit dem Sie den Vermieter im Fall der Bestätigung von Schadstoffen, Bakterien zur Beseitigung des Mangels dann auffordern.
- Sie können auch, wenn der Vermieter nicht tätig wird, das Gesundheitsamt informieren, das Untersuchungsergebnis mitteilen. ​​​​​​​
Noch vorhandene Wasserleitungen aus Blei müssen ersetzt werden:
Bleileitungen, Wasserleitungen aus Blei müssen ersetzt werden
Wegen Störung der Wasserversorgung eine Mietminderung verlangen
Es ist davon abzuraten, dass Sie wegen solcher Mängel Miete einbehalten. Mieter sollten die Miete unter Vorbehalt zahlen und auch eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen - es kommt auf Einzelheiten wie das Alter des Hauses, Zustand bei Anmietung und vertragliche Vereinbarungen an. Erst recht ist ungewiss, ob - und in welcher Höhe - die Berechtigung zu einer Mietminderung besteht.
Mietwohnung, erhebliche Mängel - Nutzung beeinträchtigt, eingeschränkt?
Mietminderung - wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Mieter hat Einfamilienhaus gemietet, Störung der Kaltwasserversorgung
Ausnahmsweise kann in einem Mietvertrag, gerade wenn ein ganzes Haus vermietet ist, durch eine Individualvereinbarung ausdrücklich geregelt werden, dass der Mieter selbst den Liefervertrag für die Wasserversorgung abschließt.
Vermieter sind dann für die Beseitigung von Mängeln zuständig, die an den Leitungen im Haus bestehen.
Redaktion
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