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Lärm vom Hotel aus der Nachbarschaft - Mietminderung

Lärm von einem Hotel in unmittelbarer Nachbarschaft zu Mietwohnungen, kann die Mieter zu einer Mietminderung berechtigen.

Ruhestörung für Mieter - Vom Hotel aus der Nachbarschaft gehen immer wieder Störungen aus

Durch einen Hotelbetrieb kann es zu erheblichen Störungen von benachbarten Wohnungen kommen. Die Lärmbelastung durch intensiven Gästeverkehr, häufigen Ein- und Auszug, oft auch spät in der Nacht, besonders bei einem gemeinsamen gepflasterten Innenhof, geht über das hinaus, was auch in einer innerstädtischen Wohnlage zu erwarten ist.

Erhebliche Beeinträchtigung durch Lärm als Mangel

Bei einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebrauchs der Wohnung liegt ein Mangel vor, der zu einer Mietminderung berechtigt, § 536 BGB.

Miete mindern wegen Lärmbelästigungen durch Hotel, nächtliche Störungen für Mieter

  • Voraussetzung ist allerdings, dass der Wohnungsmieter dies nicht bei Anmietung der Wohnung erkennen konnte, z.B. weil der Hotelbetrieb erst nach Abschluss des Wohnungsmietvertrags begonnen wurde.

Wie stark die Gebrauchsbeeinträchtigung ist, muss dem Gericht dargelegt werden.

Höhe einer Mietminderung wegen Lärm, Ruhestörung durch Hotel

Das Landgericht Berlin hat eine Mietminderung von 20 % für mindestens angemessen gehalten, ohne dass es auf besonders extreme Belastungen im Einzelnen ankam.
Lärm durch Hotel in der Nachbarschaft - Mietminderung möglich 

  • Es komme auch nicht darauf an, ob der Vermieter gegenüber dem Nachbarn, der das Hotel betreibt, einen Ausgleich durchsetzen kann.

Redaktion


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