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Hausreinigung - Mietminderung bei Müll, Schmutz im Treppenhaus

Küchenabfälle in Mülltüten, Abfall, Dreck im Hausflur, Bauschutt im Treppenhaus - dies müssen Mieter nicht hinnehmen, wenn es sich um einen unzumutbaren Zustand handelt.

Müll, Schmutz im Hausflur eines Mietshauses - was ist für Mieter zumutbar, was nicht?

Stehen mal Mülltüten vor einer Wohnungstür für kurze Zeit, dann ist  in der Regeldavon auszugehen, dass dies für andere Mieter zumutbar ist.

Würden aber Mülltüten mit stinkenden Lebensmittelresten für ein paar Tage abgestellt, Fliegen und anderes Ungeziefer angezogen, dann ist dies nicht mehr zumutbar, eine Mietminderung ist möglich.  

Müll, Schmutz im Treppenhaus - Mietminderung

Das Treppenhaus, der Hausflur gehören nicht direkt zur vermieteten Wohnung. 

  • Eine mögliche Mietminderung fällt daher in der Regel meist nicht hoch aus.
  • Liegt eine massive Beeinträchtigung vor (z.B. immer wieder erhebliche Geruchsbelästigungen), dann kann eine Mietminderung bis zu 10 Prozent möglich sein.  
  • Breitet sich Ungeziefer aus (manchmal sogar Ratten), dann kann eine höhere Mietminderung in Betracht kommen.

Vermieter auffordern, für die Beseitigung von Müll, Schmutz im Treppenhaus zu sorgen

Soll eine Mietminderung durchgesetzt werden, dann sollte der Vermieter immer zunächst aufgefordert werden, für die Müllbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist zu sorgen.

Ist die Belästigung (z.B. durch Gestank usw.) sehr stark, dann kann die Frist kurz bemessen sein, z.B. 3-5 Tage.

Verschmutzung eines  Treppenhauses - Mietminderung für Wohnung kann möglich sein 

Ein Gericht muss im Falle eines Rechtsstreits bewerten, ob es sich bei solchen Mängeln um eine nicht hinzunehmende Beeinträchtigung handelt.

In Frage kommt eine Beweisaufnahme vor Ort, aber eher Zeugen und die Beschreibung, warum der Mangel unzumutbar ist.

Ein Gericht versucht sich für die Urteilsfindung dann daran zu orientieren, was einem durchschnittlichen Menschen zumutbar ist, wie hoch der Grad der Verschmutzung ist und was eventuell noch als "sozialadäquates Verhalten" von betroffenen Mietern hinzunehmen wäre. 

Hinweis


Sie müssen als Mieter beweisen, dass die von Müll ausgehende Belästigung erheblich ist.

Sorgen Sie für Zeugen, machen Sie Fotos

Schreiben Sie ein Protokoll, worin Sie festhalten, wann Müll abgestellt wird, wie lange der Müll steht.

  • Gut ist, wenn andere Nachbarn Zeugen sind und diese das Protokoll unterschreiben.

Redaktion


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