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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Mietminderung wegen Verstopfung von Abfluss, Toilette
Kommt es in der Mietwohnung zu einer Verstopfung des Abflusses, der Abwasserleitung, so dass die Küche, das Bad und / oder auch die Toilette längere Zeit nicht zu nutzen sind, dann ist eine Mietminderung möglich.
Verstopfung des Abflusses der Wohnung - Beseitigung vom Vermieter fordern
Helfen übliche Rohrreiniger bzw. Abflussreiniger nicht, dann müssen Mieter ihrem Vermieter den Mangel nachweisbar mitteilen und mit einer angemessenen, in der Regel einer kurzen Frist um die Behebung des Mangels bitten, da es nicht hinnehmbar ist, wenn wegen einer Verstopfung die Küche oder das Badezimmer nicht zu nutzen ist:
Mängelbeseitigung - dem Vermieter immer eine Frist setzen
Musterbrief:
Wie bei einer beabsichtigten Mietminderung wegen Verstopfung eines Abflusses vorgehen?
Die Miete sollte nicht direkt gekürzt werden, sondern unter Vorbehalt gezahlt werden.
So kann später in Ruhe die Höhe der möglichen Mietminderung geprüft werden, zu viel bezahlte Miete kann vom Vermieter zurückgefordert werden.
Zahlung Miete unter Vorbehalt - Mietminderung später geltend machen
- Wie man bei einer beabsichtigten Mietminderung vorgehen soll, das steht in unserem nachfolgenden Beitrag:
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
An der Verstopfung des Abflusses soll der Mieter schuld sein
Voraussetzung für die Durchführung einer Mietminderung ist immer, dass man als Mieter nicht schuld an der Verstopfung ist. Behauptet der Vermieter dies, dann hat der Vermieter nachzuweisen, dass die Schuld beim Mieter liegt.
Weitere Einzelheiten:
Abfluss verstopft - zahlt der Mieter oder der Vermieter die Reparatur
Verstopfung eines Rohrs, Abflusses der Mietwohnung - wie hoch kann die Mietminderung sein?
Gerichte haben Mietern Mietminderungen in Höhe von bis zu 40 Prozent zugesprochen.
Es kommt immer darauf an, wie sehr sie in der Nutzung Ihrer Wohnung eingeschränkt sind, ob eine Verstopfung erhebliche Auswirkungen hat.
Hat z.B. eine Wohnung zwei Toiletten (im Bad und eine Gästetoilette), ist eine davon nicht nutzbar, dann kann die Mietminderung geringer ausfallen, als wenn die einzige Toilette der Wohnung nicht nutzbar ist.
Redaktion
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