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Verwirkung einer Mietminderung - Anspruch des Mieters verwirkt?

Ein Mietminderungsanspruch kann für Mieter verwirkt sein - das ist aber sehr selten.

Verwirkung - Mieter kann einen Anspruch nicht mehr durchsetzen

In seltenen Ausnahmefällen meint die Rechtsprechung, ein Anspruch, der an und für sich besteht, könnte verwirkt sein, das heißt, dass er "nach Treu und Glauben" nicht mehr geltend gemacht werden kann, auch wenn er noch nicht verjährt ist:
Treu und Glauben - Was versteht man unter Verwirkung? 

Verwirkung bei der Mietminderung

Das Gesetz ordnet an: Bei erheblicher Beeinträchtigung des Gebrauchs "ist die Miete gemindert", § 536 BGB. Erforderlich ist dafür nur, dass dem Vermieter der Mangel, die Gebrauchsbeeinträchtigung bekannt ist.

Mietminderung - Anforderungen an eine mögliche Verwirkung sind sehr hoch

Bei richtiger Anwendung waren die Anforderungen für eine Verwirkung immer schon sehr hoch. 

Erklärungen des Mieters können zu einer Verwirkung für das Recht auf Mietminderung führen

Grundsätzlich sollten Mieter Erklärungen vermeiden, die vom Vermieter so verstanden werden können, dass das Minderungsrecht überhaupt nicht wahrgenommen werden soll.

Zahlung der Miete ohne Vorbehalt - kann das zu einer Verwirkung der Mietminderung führen?

Manche Gerichte meinen, ein Mieter, der trotz eines Mangels die Miete in voller Höhe weiter bezahlt, könne nicht später die Rückzahlung zu viel bezahlter Miete verlangen.

Dies wird meist nicht auf Verwirkung gestützt, sondern auf eine Gesetzesnorm, die festlegt, dass man Zahlungen nicht zurückverlangen kann, die man geleistet hat, obwohl man wusste, dass man dazu gar nicht verpflichtet ist, § 814 BGB.

Mietminderung - Mieter sollten die Zahlung der Miete unter Vorbehalt vornehmen

Deshalb empfehlen wir grundsätzlich, dass Sie am besten gleich mit der Meldung von Mängeln an den Vermieter die Mietzahlung unter Rückforderungsvorbehalt stellen.
Musterbrief Mangel, Mängelanzeige und Mietminderung.




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