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Verwirkung einer Mietminderung - Anspruch des Mieters verwirkt?
Ein Mietminderungsanspruch kann verwirkt sein - das ist aber sehr selten.
In seltenen Ausnahmefällen meint die Rechtsprechung, ein Anspruch, der an und für sich besteht, könnte verwirkt sein, das heißt, dass er "nach Treu und Glauben" nicht mehr geltend gemacht werden kann, auch wenn er noch nicht verjährt ist:
Treu und Glauben - Was versteht man unter Verwirkung?
Mietminderung - Anforderungen an eine mögliche Verwirkung sind sehr hoch
Bei richtiger Anwendung waren die Anforderungen für eine Verwirkung immer schon sehr hoch.
- Da inzwischen die meisten Ansprüche schon nach drei Jahren verjähren, bleibt für das Argument der Verwirkung kaum mehr eine Anwendung:
Verjährung - Wann verjähren Ansprüche, Forderungen des Vermieters?
Erklärungen des Mieters können zu einer Verwirkung für das Recht auf Mietminderung führen
Grundsätzlich sollten Sie Erklärungen vermeiden, die so verstanden werden können, dass Sie Ihr Minderungsrecht überhaupt nicht wahrnehmen wollen.
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