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Verwirkung einer Mietminderung - Anspruch des Mieters verwirkt?

Ein Mietminderungsanspruch kann verwirkt sein - das ist aber sehr selten.

Verwirkung - Mieter kann einen Anspruch nicht mehr durchsetzen

In seltenen Ausnahmefällen meint die Rechtsprechung, ein Anspruch, der an und für sich besteht, könnte verwirkt sein, das heißt, dass er "nach Treu und Glauben" nicht mehr geltend gemacht werden kann, auch wenn er noch nicht verjährt ist:
Treu und Glauben - Was versteht man unter Verwirkung? 

Verwirkung bei der Mietminderung

Das Gesetz ordnet an: Bei erheblicher Beeinträchtigung des Gebrauchs "ist die Miete gemindert", § 536 BGB. Erforderlich ist dafür nur, dass dem Vermieter der Mangel, die Gebrauchsbeeinträchtigung bekannt ist.

Mietminderung - Anforderungen an eine mögliche Verwirkung sind sehr hoch

Bei richtiger Anwendung waren die Anforderungen für eine Verwirkung immer schon sehr hoch. 

Erklärungen des Mieters können zu einer Verwirkung für das Recht auf Mietminderung führen

Grundsätzlich sollten Sie Erklärungen vermeiden, die so verstanden werden können, dass Sie Ihr Minderungsrecht überhaupt nicht wahrnehmen wollen.

Zahlung ohne Vorbehalt - Verwirkung?

Manche Gerichte meinen, ein Mieter, der trotz eines Mangels die Miete in voller Höhe weiter bezahlt, könne nicht später Rückzahlung verlangen. Dies wird meist nicht auf Verwirkung gestützt, sondern auf eine Gesetzesnorm, die festlegt, dass man Zahlungen nicht zurückverlangen kann, die man geleistet hat, obwohl man wusste, dass man dazu gar nicht verpflichtet ist, § 814 BGB.




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