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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Internetkabel, Telefonkabel in Wohnung defekt - Mängelbeseitigung
Zum Wohnen gehört die Möglichkeit, in der Wohnung zu telefonieren und Verbindung ins Internet aufzunehmen.
Mietwohnung - Keine Verbindung zum Internet, telefonieren nicht möglich, ist ein Mangel
- Der Vermieter, der Wohnraum vermietet, muss auch dafür einstehen, wenn in der Wohnung keine entsprechende Verbindung mehr hergestellt werden kann, weil das Kabel im Haus defekt ist.
- Der Vermieter kann aber nicht dazu verurteilt werden, diese Telefonverbindung wieder herzustellen. Denn nach dem Telekommunikationsgesetz dürfen solche Arbeiten allein vom Netzbetreiber ausgeführt oder in Auftrag gegeben werden.
- Der Hauseigentümer / Vermieter muss nur dafür sorgen, dass die entsprechenden Firmen Zutritt zum Haus erhalten und die Arbeiten ausführen können.
Ist das Internetkabel oder das Telefonkabel im Haus defekt, dann kann ein Anspruch auf Mietminderung bestehen:
Mietminderung bei defektem Internetkabel oder Telefonkabel
Dies deshalb, weil die Wohnung bis zur Wiederherstellung der Leitung über weniger Komfort verfügt als zuvor, dann kann der Vermieter auch nicht die volle Miete verlangen, es besteht ein Anspruch auf Mietminderung. Dabei kommt es nicht darauf an, wodurch die Leitung im Haus unbrauchbar geworden ist
Internetverbindung oder Telefonverbindung im Haus ist gestört - wer muss reparieren?
Wenn die Telefongesellschaft ermittelt, dass bis zum Grundstück alles in Ordnung ist, wenn also das Telefonkabel oder Internetkabel im Haus defekt ist, müssen Sie daher als Mieterin oder Mieter in zwei Richtungen aktiv werden:
- Bei der Telefongesellschaft sollten Sie um die nachweisbare Bestätigung z.B. per Mail bitten, dass der Defekt im Haus liegen muss. Und Sie sollten dort Druck machen, dass die Leitung umgehend repariert wird.
- Ebenso sollten Sie Ihren Vermieter (nachweisbar) von dem Defekt informieren und ihn auffordern, eine Beseitigung des Schadens zu ermöglichen.
Leitungsstörung Internet oder Telefon außerhalb des Hauses ist nicht Sache des Vermieters
Bei einer Leitungsstörung, die gar nicht im Haus, sondern außerhalb des Hauses eingetreten ist, ist es allein Sache der Telefongesellschaft, solche Fehler zu beheben,
- ein Mietminderungsanspruch wird sich dann nicht durchsetzen lassen.
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Redaktion
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