Logo

Internetkabel, Telefonkabel in Wohnung defekt - Mängelbeseitigung

Zum Wohnen gehört die Möglichkeit, in der Wohnung zu telefonieren und Verbindung ins Internet aufzunehmen. Wer ist für die Mängelbeseitigung bei einem defekten Telefonkabel zuständig?

Mietwohnung - keine Verbindung zum Internet, telefonieren nicht möglich, ist ein Mangel

Der Vermieter, der Wohnraum vermietet, muss auch dafür einstehen, wenn in der Wohnung keine entsprechende Telefonverbindung bzw. Internetverbindung mehr hergestellt werden kann, weil das Kabel im Haus defekt ist.

  • Der Vermieter kann aber nicht dazu verurteilt werden, diese Telefonverbindung wieder herzustellen. Denn nach dem Telekommunikationsgesetz dürfen solche Arbeiten allein vom Netzbetreiber ausgeführt oder in Auftrag gegeben werden. 
  • Der Hauseigentümer / Vermieter muss nur dafür sorgen, dass die entsprechenden Firmen Zutritt zum Haus erhalten und die Arbeiten ausführen können.

Telefonkabel in der Wohnung defekt, kein Internetanschluss - Mietminderung möglich

Ist das Internetkabel oder das Telefonkabel im Haus defekt, dann kann ein Anspruch auf Mietminderung bestehen:
Mietminderung bei defektem Internetkabel oder Telefonkabel

Dies deshalb, weil die Wohnung bis zur Wiederherstellung der Leitung über weniger Komfort verfügt als zuvor, dann kann der Vermieter auch nicht die volle Miete verlangen, es besteht ein Anspruch auf Mietminderung. Dabei kommt es nicht darauf an, wodurch die Leitung im Haus unbrauchbar geworden ist.

Leitungsstörung Internet oder Telefon außerhalb des Hauses ist nicht Sache des Vermieters

Bei einer Leitungsstörung, die gar nicht im Haus, sondern außerhalb des Hauses eingetreten ist, ist es allein Sache der Telefongesellschaft, solche Fehler zu beheben,

  • ein Mietminderungsanspruch wird sich dann nicht durchsetzen lassen.

Internetverbindung, Telefonverbindung im Haus ist gestört - wer muss reparieren?

Wenn die Telefongesellschaft ermittelt, dass bis zum Grundstück alles in Ordnung ist, wenn also das Telefonkabel oder Internetkabel im Haus defekt ist, müssen Mieter in zwei Richtungen aktiv werden:

  • Bei der Telefongesellschaft sollten Mieter um die nachweisbare Bestätigung z.B. per Mail bitten, dass der Defekt im Haus liegen muss.
  • Gegenüber dem Vermieter sollte mit dem Hinweis der Telefongesellschaft gefordert werden, dass die Leitung umgehend repariert wird. Dafür müssen Mieter den Vermieter (nachweisbar) von dem Defekt informieren und ihn zur Mängelbeseitigung auffordern. 

Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: