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Telefonleitung Mietwohnung - wer beauftragt, zahlt Reparatur?

Die Telefonleitung vom Hausanschluss bis in die Mietwohnung muss der Vermieter instandhalten, bzw. bei auftretendem Defekt auf seine Kosten reparieren.

In der Mietwohnung ist ein Telefonanschluss, eine Telefondose vorhanden

Meist ist im Mietvertrag der in der Wohnung vorhandene Telefonanschluss gar nicht erwähnt.

  • Ist die Wohnung bei Anmietung mit einer Telefondose ausgestattet, dann gilt diese Ausstattung als mitvermietet, wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich in einer Individualvereinbarung das Gegenteil vereinbart ist.

Defekt der Telefonverbindung, Telefonleitung als Mangel der Mietwohnung

Ist die Telefonverbindung auf Grund der sichtbaren Anschlussdose mitvermietet, dann ist es eine Gebrauchsbeeinträchtigung, ein Mangel, wenn die Verbindung (Internet) nicht mehr funktioniert. Woran das im Einzelnen liegt, kann meist erst die Telefongesellschaft feststellen.

  • Der Ausfall der Telefonverbindung kann zur Minderung berechtigen.
    ​​​​​​​Mangel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen
  • Gibt es bei Anmietung keine sichtbare Telefonanschlussdose in der Wohnung, dann können Mieter nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass ein Anspruch gegen den Vermieter auf eine Telefonverbindung bzw. auf eine Telefonanschlussmöglichkeit besteht.

Für Reparatur der Telefonleitung bis zum Hausanschluss ist nicht der Vermieter zuständig

Für die Telefonleitung von außen bis zum Hausanschlusspunkt (APL) ist der Netzbetreiber zuständig. Normalerweise reagiert der Anbieter auch auf Beschwerden der Mieter und stellt die Außenleitung wieder her.

  • Die Leitung vom Hausanschlusspunkt bis zur Telefondose jeder einzelnen Wohnung darf zwar auch nur vom Netzbetreiber und seinen Beauftragten, entsprechend lizensierten Firmen angefasst werden. Rechtlich verantwortlich ist aber der Hauseigentümer bzw. Vermieter.

Defekt an der Telefonleitung zwischen Hausanschluss und Telefondose in der Wohnung

Tritt an den Leitungen zwischen Hausanschlusspunkt und Telefondose ein Defekt auf, so dass am Ende die Telefondose in der Wohnung nicht mehr funktioniert, dann muss der Vermieter den Auftrag zur Instandsetzung erteilen und bezahlen, es handelt sich nicht um eine Kleinreparatur.

Instandsetzungspflicht des Vermieters

Telefonleitung wurde durch den Mieter der Wohnung beschädigt

Wurde das Kabel, die Leitung durch den Mieter beschädigt, dann hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz der ihm für die Instandsetzung entstehenden Kosten.

Es kommt nicht darauf an, ob der Mieter auch zusätzlich einen Anspruch gegen den Telefondienstleister auf Wiederherstellung der Leitung hat, entschied der Bundesgerichtshof, der Mieter kann sich jedenfalls an den Vermieter halten:

Telefonleitung zur Mietwohnung muss der Vermieter instandsetzen

Urteil: Telefonanschluss schon bei Mietbeginn defekt - Instandsetzungspflicht


Redaktion


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