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Telefonanschluss bei Einzug defekt - Reparatur durch Vermieter

Ist bei Anmietung der Wohnung der Telefonanschluss defekt, so ist der Vermieter zur Beseitigung des Mangels verpflichtet.

Telefonanschluss der Wohnung ist in der Regel mitvermietet

Alle Einrichtungen, die mitvermietet sind, muss der Vermieter instandhalten, etwaige Mängel beseitigen.

Der Telefonanschluss gilt jedenfalls dann, wenn eine sichtbare Telefondose in der Wohnung vorhanden ist, als mitvermietet. Damit ist der Vermieter verpflichtet, für die Instandhaltung - bzw. bei einem Defekt für die Instandsetzung - zu sorgen und die Reparatur zu bezahlen.

BGH: Telefonanschluss mitvermietet

Telefonanschluss der Wohnung funktioniert schon bei Mietvertragsbeginn nicht

Was gilt aber, wennn der Telefonanschluss schon bei Anmietung der Wohnung defekt war, ohne dass dies im Ãœbergabeprotokoll vermerkt wurde?

Ein Mieter stellte unmittelbar nach dem Einzug fest, dass der Telefonanschluss nicht funktionierte, und es zeigte sich später, dass die Leitung im Haus beschädigt war. Der Vermieter verweigerte die Instandsetzung mit der Begründung, der Mieter hätte diesen Mangel bei der Besichtigung feststellen und beanstanden können.

  • Besteht schon  bei Beginn des Mietverhältnisses ein Mangel, von dem der Mieter weiß, oder den er bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen müssen, dann besteht kein Anspruch auf Mietminderung oder Schadenersatz, § 536 b BGB, wenn sich der Mieter diese Rechte nicht ausdrücklich vorbehält, z.B. im Ãœbergabeprotokoll.

Mängel seit Einzug in die Wohnung - Instandsetzungspflicht des Vermieters?

Im Gesetz steht nicht, dass damit auch der Anspruch auf Instandsetzung ausgeschlossen ist. Es wird aber oft argumentiert, der Mieter habe den mangelhaften Zustand als vertragsgemäß anerkannt, wenn er nicht bei Abschluss des Mietvertrags auf der Beseitigung des Mangels besteht und dies - im Vertrag oder in einem Übergabeprotokoll - festgehalten wird.

Gebrauchsbeeinträchtigung, Mangel, Schaden bei Wohnungsübergabe

Urteil: Vermieter muss Telefonanschluss der Wohnung wieder herstellen

Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 01.07.2020 (Az. 65 S 19/20 ), dass der Vermieter die Telefonleitungen wieder herstellen lassen musste.

  • Ein Ãœbergabeprotokoll halte normalerweise nur den augenscheinlichen Zustand fest. Eine Wohnungsübergabe würde überfrachtet, wenn der Mietinteressent oder Mieter die Funktionsfähigkeit vorhandener Telefon- bzw. Kabelanschlussdosen überprüfen müsste, was wohl nur mit fachkundiger Unterstützung und geeigneten Messgeräten sinnvoll möglich sei.

Redaktion


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