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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
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Neue Mietwohnung - von Anfang an Mängel, Schäden vorhanden
Nach Unterzeichnung des Mietvertrags und Einzug in die neue Mietwohnung müssen Mieter feststellen, dass es Mängel, Schäden gibt. Was können Mieter tun, welche Pflichten hat der Vermieter?
Gerade in die Wohnung eingezogen - Mängel waren bei der Besichtigung nicht zu erkennen
Der Vermieter muss grundsätzlich alle Mängel, die den Gebrauch der Wohnung einschränken, beseitigen, § 535 BGB.
- In vielen Wohnungsmietverträgen ist geregelt, dass der Vermieter für anfängliche Mängel nicht aufkommen, diese nicht beseitigen muss.
Die meisten Fachjuristen halten eine Mietvertragsregelung, dass der Vermieter anfängliche Mängel nicht beseitigen muss, insgesamt für unwirksam. - Der Vermieter schulden eine mangelfreie Wohnung, und müssen daher auch einen von Anfang an bestehenden wesentlichen Mangel beheben, auch immer dann, wenn der Vermieter nichts von einem anfänglichen Mangel, Mängeln wusste.
Auch Mängel, die schon längere Zeit vorhanden gewesen sein müssen, sind bei der Besichtigung der Wohnung gar nicht zu erkennen.
Wann handelt es sich um einen anfänglichen Mangel der Mietwohnung?
Im Bad zeigt sich Schimmel, der bei Einzug nicht zu sehen war, weil dieser z.B. nur überstrichen, nicht fachgerecht beseitigt wurde.
Es stellt sich heraus, dass ein Wasserrohr in der Wand zum Hausflur seit langem undicht ist und immer wieder Wandfeuchte und Schimmel im Bad verursacht. Dann liegt ein anfänglicher Mangel vor.
Neuer Mietvertrag - bei Übergabe der neuen Wohnung sind kleine Mängel vorhanden
Kleinere Mängel, die eine Nutzung der Wohnung kaum beeinträchtigen und dem Mieter beim Abschluss des Mietvertrags bekannt waren, sind ein Problem.
Sind unwesentliche Mängel z.B. im Mietvertrag, im Übergabeprotokoll aufgeführt, bzw. waren diese bei der Besichtigung der Wohnung leicht zu erkennen, oder es gibt auf Seiten des Vermieters Zeugen für unwesentliche Mängel, dann ist der Vermieter zu einer Beseitigung nicht verpflichtet.
Öfter heißt es sinngemäß im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll:
Folgende kleinere Mängel sind dem Mieter bekannt:
Kratzer am Küchenoberschrank, Tür linke Seite.
Riss im Fliesenspiegel - eine Fliese außen rechts zwischen Oberschrank und Arbeitsplatte hat einen Riss.
etc.
Haben Mieter in Kenntnis unwesentlicher Mängel die Wohnung angemietet, dann sind diese von Mietern akzeptiert.
Einzug in die Wohnung - Beseitigung unwesentlicher Mängel mit dem Vermieter vereinbaren
Handelt es sich um unwesentliche Mängel, dann kann später gegenüber dem Vermieter keine Beseitigung, und auch keine Mietminderung durchgesetzt werden.
Ist mit dem Vermieter die Beseitigung solcher im Beispiel aufgeführter unwesentlicher Mängel nicht ausdrücklich vereinbart, dann müssen Vermieter diese nicht beseitigen.
Eine Vereinbarung zur Beseitigung kann handschriftlich z.B. unter "Verschiedenes", auch unter "Sonstiges" im Mietvertrag, oder auch im Wohnungsübergabeprotokoll für die neue Wohnung getroffen werden, am besten mit einer Frist, bis wann der Vermieter diese Mängel beseitigt.
Unwesentliche Mängel in neuer Wohnung, die Vermieter nicht unbedingt beseitigen müssen
Unwesentliche Mängel in der neuen Wohnung können z.B. sein
- leichte Kratzer auf dem Fußboden,
- Schrammen an der Innenseite der Wohnungstür,
- ein nicht mehr schöner Teppichboden,
- ein Riss in einer Wandfliese,
- eine zerkratzte Arbeitsplatte der Einbauküche, usw.
Wohnungsübergabe, Einzug in die Mietwohnung - Mängel, Schäden
Neuer Mietvertrag, Einzug in die Wohnung, Wohnung hat kleine Mängel - Übergabeprotokoll
Schwierig ist es, wenn trotz vorhandener leichter bzw. kleinerer Mängel kein Protokoll bei der Übergabe der Wohnung erstellt wird, oder wenn der Vermieter unwesentliche Mängel an der Wohnung nicht beseitigen will, die in einem Übergabeprotokoll nicht aufgeführt sind.
- Sehr wesentlich ist die Nachweisbarkeit Mängeln, die seit Einzug schon bestehen, für einen späteren Auszug:
Schadenersatz - nicht beweisbar, dass Schäden bei Einzug bestanden - Mieter sollten in solchen Fällen zur Sicherheit ein eigenes Protokoll, zusammen mit einem Zeugen, erstellen, darin auch kleine Mängel erfassen.
Hier finden Sie eine
Mustervorlage für die Erstellung eines eigenen Wohnungsübergabeprotokolls
zum Einzug und weitere Einzelheiten.
Einzug in die neue Mietwohnung - die Wohnung ist nicht renoviert
Sehr oft stellen sich im Rahmen der Ãœbergabe bzw. des Einzugs in eine nicht renovierte Wohnung weitere Fragen:
Bei Anmietung einer unrenovierten Wohnung kann für Mieter die Pflicht zur Ausführung der Schönheitsreparaturen entfallen, wenn Mieter beweisen können, dass die Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses unrenoviert oder renovierungsbedürftig war.
Keine Schönheitsreparaturen bei Anmietung unrenovierter Wohnung
Der Vermieter hat schwere Mängel der neuen Wohnung verschwiegen, Mieter nicht informiert
Besonders klar ist die Instandsetzungspflicht des Vermieters, wenn erhebliche Mängel bestehen, über die der Vermieter hätte aufklären müssen, die er (arglistig) verschwiegen hat.
Wenn es schon mehrere Reparaturversuche an einem nicht richtig schließenden Fenster gegeben hat - dann muss der Vermieter, auch wenn eine gegenteilige Regelung im Mietvertrag steht, den Mangel beseitigen.
Die Mängelbeseitigung trifft auch den Vermieter, wenn eine Schimmelbildung unsachgemäß behandelt wurde, z.B. der Schimmel zeigt sich schnell wieder, weil er nur überstrichen war:
Ursachen für Schimmelbildung in der Mietwohnung
Schimmel - Wer hat den Schaden zu zahlen, Mieter oder Vermieter?
- Egal, was im Mietvertrag steht, der Mieter darf im Fall eines anfänglichen erheblichen Mangels, der nicht erkennbar war, immer die Miete mindern,
- Nicht aber, wenn der Mangel ganz leicht, offensichtlich hätte erkannt werden müssen. Wohnungsübergabe, Einzug in neue Mietwohnung - Mängel, Schäden
Wesentliche, schwere Mängel beim Einzug in die Mietwohnung muss der Vermieter beheben
Handelt es sich aber um wesentliche Mängel (z.B. Unfallgefahr durch Vertiefung eines gebrochenen Holzbodens, die Heißwasserversorgung oder Heizung geht nicht, der Abfluss ist verstopft, usw.),
dann hat der Vermieter immer die Pflicht zur Mangelbeseitigung,
unabhängig davon, ob dem Mieter ein solcher Mangel schon bekannt war.
- Bei wesentlichen Mängeln besteht das Recht für eine Mietminderung.
- Ob man als Mieter in eine mit schweren Mängeln behaftete Wohnung einzieht, das ist nur vom jeweiligen Einzelfall aus fachlich zu beurteilen:
Mietvertragsbeginn - Einzug in neue Wohnung nicht, zum Teil möglich
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