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Keine Schönheitsreparaturen bei Anmietung unrenovierter Wohnung
Am 15.03.2015 hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung betreffend die Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag geändert:
- Mit der neuen Rechtsprechung ist nunmehr jede formularmäßige Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter dann unwirksam, wenn ihm die Wohnung nicht vollständig renoviert bei der Anmietung übergeben wurde und dies auch im Mietvertrag so vermerkt ist.
Für Mieter wie auch Vermieter dürfte diese Entscheidung von ganz erheblicher Bedeutung sein: Da nahezu alle Mietverträge bei bereits laufenden Mietverhältnissen diesen Ansprüchen nicht genügen dürften, wird der Vermieter bei laufenden Mietverhältnissen keinen Anspruch mehr auf Durchführung von Schönheitsreparaturen haben.
Anmietung neue Wohnung - Vereinbarung im Mietvertrag, dass Mieter bei Einzug renoviert?
Auch Vereinbarungen, nach denen der einziehende Mieter die Schönheitsreparaturen in einer unrenovierten Wohnung ausführt und somit die Wohnung als renoviert übergeben gilt, haben nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann Bestand,
- wenn die Gegenleistung angemessen ist.
Gegenleistung in diesem Sinne wäre dann der Verzicht des Vermieters auf mehrere Monatsmieten. Dabei muss dann der Wert der Schönheitsreparaturen (Reparaturaufwand) etwa so hoch sein wie die gesparten Monatsmieten.
- Die Vereinbarung über den Verzicht auf beispielsweise nur eine Monatsmiete bei einer vollständig zu renovierenden Wohnung dürfte danach nicht ausreichend sein.
Die Folge daraus:
Dem Mieter ist keine renovierte Wohnung übergeben worden, er schuldet keine Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses.
BGH: Keine Renovierungspflicht des Mieters bei unrenoviert übergebener Wohnung
Renovierungspflicht des Vermieters bei unrenoviert übernommener Wohnung
Wenn Mieter, denen die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, während des laufenden Mietverhältnisses die Ausführung der Schönheitsreparaturen verlangen, weil sich der Renovierungszustand der Wohnung im Laufe der Zeit verschlechtert hat, müssen sie sich an den für den Vermieter entstehenden Renovierungskosten beteiligen; so entschied der Bundesgerichtshof:
Renovierung Mietwohnung durch Vermieter - Kostenanteil Mieter - BGH
Hinweis der Redaktion
Wenn allerdings die Wohnung in grellen oder bunten Farben zurückgegeben wird, dann entsteht ein Schadenersatzanspruch des Vermieters, weil er eine "farbige" Wohnung nicht akzeptieren muss.
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