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Schönheitsreparaturen fachgerecht ausführen - mittlere Art und Güte
Schönheitsreparaturen in der Wohnung sind, wenn Sie als Mieter*in zur Ausführung verpflichtet sind, immer fachgerecht, in mittlerer Art und Güte auszuführen.
Bevor Sie mit den Arbeiten für die Schönheitsreparaturen beginnen, prüfen Sie Ihren Mietvertrag prüfen, ob Sie zur Ausführung verpflichtet sind:
Schönheitsreparaturen, Renovierung - Vereinbarung im Mietvertrag
Regelung zur fachgerechten Ausführung von Schönheitsreparaturen im Mietvertrag
Im Mietvertrag bedarf es keines Hinweises oder einer Vereinbarung, wie Renovierungsarbeiten ausgeführt werden müssen - es ist allgemein anerkannt, dass die Verpflichtung zur fachgerechten Ausführung für solche Arbeiten besteht.
Bedeutung der Ausführung von Schönheitsreparaturen in mittlerer Art und Güte
Mittlere Art und Güte bedeutet nicht, dass Renovierungsarbeiten laienhaft oder fehlerhaft durchgeführt werden dürfen - eine nicht fachgerechte Ausführung von Schönheitsreparaturen ist nicht ordnungsgemäß.
Wäre dies der Fall, so ergibt sich für den Vermieter möglicherweise ein Anspruch auf Schadenersatz:
Renovierung, Schönheitsreparaturen - Arbeiten nicht fachgerecht
Ausführung der Schönheitsreparaturen in der Wohnung soll eine Fachfirma machen
An die Qualität der Ausführung der Schönheitsreparaturen dürfen Vermieter keine überhöhten Ansprüche stellen.
- Daraus folgt, dass Mieter Schönheitsreparaturen in Eigenleistung ausführen dürfen, wenn das Ergebnis der Arbeiten einer fachgerechten bzw. fachmännischen Ausführung entspricht.
- Schönheitsreparaturen - Niveau eines Fachhandwerkers wird verlangt - dies ist nicht zulässig.
Beispiele für nicht ordnungsgemäße ausgeführte Schönheitsreparaturen, Renovierung
- Falten, Luftblasen in einer Tapete
- Tapeten nicht auf Stoß geklebt
- überlappende Tapeten
- stellenweise abgelöste Tapeten
- sogenannte Farbnasen, Laufnasen bei Anstrichen
- überstrichene Mustertapeten:
Als Mieter Mustertapete, Strukturtapete überstreichen - zulässig? - übermalte oder überlackierte Fensterbeschläge, Türbeschläge, Fensterrahmen
- übermalte, verschmierte Lichtschalter und Steckdosen
- nicht deckender oder fleckiger Farbanstrich
- eventuell nicht verschlossene Bohrlöcher, Dübellöcher:
Dübellöcher vor Renovierung, Schönheitsreparaturen verschließen - Farbkleckse, Farbspritzer auf Böden, Fenstern,
- sind Fußbodenleisten zu renovieren:
Schönheitsreparaturen - Streichen Sockelleisten, Fußbodenleisten - Fliesen sind mit Wandfarbe verschmiert
- Fliesen wurden mit Fliesenlack überstrichen:
Fliesenlack - Mieter überstreichen, lackieren Fliesen - Schadenersatz - Farbig renovieren ist nur während der Mietzeit erlaubt:
Wohnungsrückgabe - Tapeten, Wände in bunten Farben renoviert - usw.
Wohnungsrückgabe - bunte Wände und Decken, farbige Tapeten sind nicht zulässig
Geht es um die Rückgabe der Wohnung zum Ende des Mietvertrages, dann muss auf die gewählte Farbe, Farbgestaltung der Wohnung geachtet werden.
Bei der Farbwahl für Anstriche ist darauf zu achten, dass neutrale Farben verwendet werden. Weiß ist eine neutrale Farbe, auch helle, unaufdringliche Farben gelten als neutral. Grelle und dunkle Farben dürfen nicht verwendet werden. Als Maßstab wird die übliche Geschmacksvorstellung herangezogen:
- Die Farben müssen so sein, dass ohne weiteres eine Wiedervermietung möglich ist:
Schönheitsreparatur - Renovierung in hellen Farben, neutrale Tapeten
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Redaktion
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