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Ratgeber Untervermietung
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Schönheitsreparatur - Neutrale Farben - Renovierung der Wohnung
Eine Formularklausel im Mietvertrag der Wohnung, die festlegt, dass der Mieter bei der Ausführung von Schönheitsreparaturen immer helle Farben und Tapeten verwenden muss, ist unwirksam.
Schönheitsreparaturen - Vereinbarung im Mietvertrag nicht immer wirksam
Der Bundesgerichtshof hat mehrmals Formularklauseln über Schönheitsreparaturen geprüft, in denen der Mieter verpflichtet werden sollte, die Renovierung stets
in neutralen Farbtönen,
in hellen Farben,
mit hellen Tapeten
auszuführen. Solche Farbwahlklauseln sind meist unwirksam.
Schönheitsreparaturen für Mietwohnung in neutralen, hellen Farben und Tapeten ausführen
- Während des Mietverhältnisses dürfen Mieter Wände und Decken immer in der Farbe ihres persönlichen Geschmacks streichen, auch eine andere Tapete wählen.
Wäre diese Möglichkeit nicht gegeben, so wären Mieter unangemessen benachteiligt - Mieter hätten dann keine Möglichkeit, ihre Wohnung nach eigenem Geschmack zu gestalten.
Renovierung der Wohnung während des Mietvertrags in hellen Farben und Tapeten
Unwirksam sind solche Klauseln daher auch, wenn Mieter verpflichtet werden sollen, während des laufenden Mietvertrages „Schönheitsreparaturen in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten durchzuführen“.
Farbige, bunte Wände und Tapeten - Schönheitsreparaturen bei Rückgabe der Wohnung
- Anders ist es bei der Rückgabe der Wohnung:
Die Rückgabe einer Wohnung mit bunten Tapeten oder mit grellen oder dunklen, intensiven Farben an Wänden (oder anderer Bestandteilen der Wohnung) ist nur dann erlaubt, wenn der Mieter die Wohnung schon so übernommen hat. - Es ist dann von der Übergabe einer unrenovierten Wohnung auszugehen, wenn der Mieter dafür keinen angemessenen Ausgleich erhalten hat:
Wohnungsrückgabe - Wie sind Decken und Wände zu renovieren?
Regelung im Mietvertrag für die Ausführung der Schönheitsreparaturen der Mietwohnung
Klauseln, die in irgendeiner Weise die Ausführung von Schönheitsreparaturen festlegen, sollten immer von einem Rechtsanwalt auf die Wirksamkeit hin geprüft werden.
Es besteht die Möglichkeit, dass solche Klauseln unwirksam sind: Mieter im Mietvertrag wirksam zur Renovierung verpflichtet?
- Die Folge einer Unwirksamkeit ist:
Der Mieter muss überhaupt keine Schönheitsreparaturen machen.
Bitte beachten Sie:
Klauseln unterscheiden sich inhaltlich manchmal nur leicht in der Wortwahl. Bereits ein leichter Unterschied in der Formulierung kann für die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit von entscheidender Bedeutung sein, auch dann, wenn die Renovierungsklausel mit einer anderen Regelung im Zusammenhang steht: Mietvertrag - AGB-Klauseln können in der Summierung unwirksam sein
Bevor falsche Schlussfolgerungen gezogen werden: Lassen Sie Ihren Mietvertrag auf die Wirksamkeit verwendeter Klauseln für die Ausführung von Schönheitsreparaturen prüfen - das kann viel Geld und Arbeit sparen!
Wohnungsrückgabe - Schadenersatz wegen unnötiger Renovierung
Redaktion
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