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Schönheitsreparaturen - unwirksame Regelungen im Mietvertrag

Die Regelung im Mietvertrag, die Mieter zur Renovierung seiner Wohnung, zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichten soll, ist nicht immer wirksam.

Schönheitsreparaturen durch Mietvertrag übernommen - Formularklauseln

Nach dem Gesetz hat der Vermieter die Instandsetzung der Wohnung zu tragen, § 535 Abs. 1 BGB.
Aber es kann im Mietvertrag vereinbart werden, dass die Schönheitsreparaturen vom Mieter getragen werden, z.B.: Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter.

Meist schließen Mieter aber Mietverträge ab, die vom Vermieter vorgelegt werden, und die für eine Vielzahl von Fällen gedacht sind, sogenannte Formular-Mietverträge.

Besonders in älteren Mietverträgen finden sich unwirksame Klauseln:

Viele gebräuchliche AGB-Klauseln in den Mietverträgen sind für nicht wirksam erklärt worden, sind unwirksam.

Wohnung unrenoviert übernommen - Schönheitsreparaturklausel oft unwirksam

Hat der Vermieter die Wohnung beim Einzug der Mieter nicht renoviert übergeben, dann besteht für die Mieter meist keine Pflicht für die Ausführung von Schönheitsreparaturen, auch wenn die Klausel im Mietvertrag wirksam wäre:
Einzug, Ãœbernahme unrenovierte Mietwohnung  - keine Renovierung 

Wirksame Klausel zu Schönheitsreparaturen kann durch Summierungseffekt unwirksam werden

Wäre im Einzelfall die Schönheitsreparaturklausel doch in Ordnung, dann müssen auch die anderen Klauseln in dem Vertrag überprüft werden:

  • Durch den sogenannten Summierungseffekt können auch wirksame Klauseln dadurch unwirksam werden, dass andere damit zusammenhängende Regelungen im Vertrag stehen.
    Mietvertrag - AGB-Klauseln können in der Summierung unwirksam sein 
  • Lassen Sie sich fachkundig beraten, die im Mietvertrag stehende Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen prüfen.

Regelungen zu Schönheitsreparaturen für Mietwohnung - Klauseln wirksam oder unwirksam?

Wir nennen nachfolgend nur einige Beispiele, weil in früheren Jahren immer neue Klauseln erdacht bzw. formuliert wurden.

Auch in neuen Mietverträgen werden seitens der Vermieter immer wieder neue Formulierungen verwendet, die es neu zu überprüfen gilt. Die Rechtsprechung beschäftigt sich ständig mit solchen Klauseln im Einzelfall.

Beispiele für unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag

Unwirksam sind zum Beispiel Klauseln, die folgende Formulierungen enthalten:

Klausel unwirksam: Keine Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen

Ist die Klausel in Ihrem Mietvertrag unwirksam, bedeutet das, dass Sie nicht zu renovieren brauchen - dies ist dann die Pflicht des Vermieters. 

Allerdings:
Haben Sie selbst in der Wohnung stark farbige Anstriche angebracht, dann kann sich daraus, trotz einer unwirksamen Renovierungsklausel, doch eine Verpflichtung für die Ausführung von Schönheitsreparaturen ergeben: 
Rückgabe der Wohnung - Haben Mieter die Pflicht zur Renovierung? 

Abgeltungsklausel zu Schönheitsreparaturen kann unwirksam sein



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