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Wohnungsrückgabe - Mieter macht ohne Verpflichtung Renovierung
Es kommt vor, dass Mieter vor ihrem Auszug Schönheitsreparaturen durchführen, weil sie glauben, das tun zu müssen, aber zur Renovierung gar nicht verpflichtet waren.
Wohnungsrückgabe - Mieter führte Schönheitsreparaturen ohne Verpflichtung aus
Sind in solchen Fällen die vom Mieter aufgewendeten Kosten für die Schönheitsreparaturen, für die Renovierung, verloren, oder ist es möglich, dass der Mieter vom Vermieter Kosten erstattet bekommen kann?
Mieter hat trotz unwirksamer Schönheitsreparaturklausel vor dem Auszug renoviert
Oft genug stellt sich erst im Nachhinein, nach der Wohnungsrückgabe, heraus, dass die Vertragsregelung über die Renovierung im Mietvertrag unwirksam war, der Mieter gar nicht renovieren musste, zur Ausführung der Schönheitspreparaturen nicht verpflichtet war.
Schönheitsreparaturen - unwirksame Regelungen im Mietvertrag
Achtung:
Dieser Erstattungsanspruch verjährt sechs Monate nach Ende des Mietverhältnisses!
Kurze Verjährung - Ansprüche des Mieters können schnell verjähren
Keine Verpflichtung zur Renovierung - Vermieter muss die Aufwendungen bezahlen
- In solchen Fällen können Mieter von Ihrem Vermieter verlangen, dass Kostenersatz geleistet, wenn eine Firma renoviert hat,
- aber auch wenn in Eigenleistung fachgerecht renoviert wurde:
Kostenerstattung für Aufwendungen des Mieters - Höhe, Stundenlohn
​​​​​​​Vermieter verlangt Renovierungsarbeiten, die nicht zu den Schönheitsreparaturen gehören
- Auch für Renovierungsarbeiten, die der Mieter gemäß dem Willen des Vermieters ausgeführt hat, aber für die gar keine Verpflichtung bestand, ist die Rückforderung entstandener Kosten möglich. Dies kann z.B. ausgeführte Arbeiten wie das Streichen der Aussenseiten der Fenster betreffen.
Mietvertragsende - Kosten vom Vermieter für nicht erforderliche Renovierung bekommen
Die Höhe für den Wertersatz berechnet sich manchmal danach, was üblicherweise für solche Arbeiten gezahlt wird.
Immer kommt es auf den Einzelfall an, wie im Streitfall ein Gericht einen dem Mieter zustehenden Kostenersatz bewertet.
Den Aufwand müssen Sie nachweisen können.
- Einen Überblick über Entscheidungen in diesen Streitfällen erhalten Sie hier:
​​​​​​​Kostenerstattung von Aufwendungen des Mieters - Höhe, Stundenlohn
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