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Ratgeber Untervermietung
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Kurze Verjährungsfrist für Ansprüche des Mieters - Beispiele
Einige Ansprüche, die man als Mieter gegenüber dem Vermieter hat, verjähren schon nach sechs Monaten, die kurze Verjährungsfrist.
Nach Eintritt der Verjährung sind Ansprüche gegen den Vermieter kaum mehr durchsetzbar
Wenn sich der Vermieter auf Verjährung berufen kann, können Mieter die entsprechenden Ansprüche meist überhaupt nicht mehr durchsetzen.
Normalerweise gilt für alle Ansprüche, die man als Mieter gegenüber dem Vermieter hat, die sogenannte Regelverjährung von drei Jahren (wann diese Verjährungsfrist zu laufen beginnt, muss man ggf. im Einzelfall genauer prüfen).
Für bestimmte Ansprüche des Mieters gilt eine kurze Verjährungsfrist - Beispiele
Bei bestimmten Ansprüchen besteht eine kurze Verjährungsfrist:
- Wenn Sie in die Wohnung erhebliche Einbauten eingebracht haben, können Sie einen Anspruch auf Wegnahme dieser Einbauten oder auf eine angemessene Zahlung haben.
- Dasselbe gilt bei Wertsteigerungen, die sich gar nicht wegnehmen lassen, z.B. wenn Sie das Bad gefliest haben.
- Auch für Schadenersatzforderungen gegen den Vermieter, wegen ausgeführten Schönheitsreparaturen, für die Ausführung der Mieter aber keine Verpflichtung hatte, gilt die kurze Verjährung:
Wohnungsrückgabe - unnötige Renovierung, Schadenersatz für Mieter Mieter hat Forderungen wegen Aufwendungsersatz:
Die dreijährige Verjährungsfrist gilt in einem laufenden Mietverhältnis auch für Aufwendungsersatz, wenn dem Mieter z.B. im Rahmen einer Instandsetzung oder Modernisierung Kosten entstanden sind, die der Vermieter auszugleichen, zu bezahlen hat,
- aber bei Beendigung des Mietvertrages gilt die kurze Verjährung.- Hat der Vermieter bei Rückgabe der Wohnung eine Ausgleichszahlung verlangt, z.B. wegen angeblich noch offener Renovierungen, nicht ausgeführten Schönheitsreparaturen und es stellt sich später heraus, dass Sie rechtlich zur Renovierung gar nicht verpflichtet waren, können Sie diese Ausgleichszahlung zurückfordern.
In diesen vorgenannten Fällen gilt eine Verjährungsfrist von sechs Monaten.
Sie beginnt mit der rechtlichen Beendigung des Mietvertrages - der Beginn der Verjährungsfrist kann abweichen von der tatsächlichen Rückgabe der Wohnung!
Ist der Mietvertrag rechtlich zum 31. Mai beendet worden, dann
läuft die Verjährungsfrist für die Ansprüche gemäß der vorgenannten Beispiele am 30. November ab.
Verjährung von Ansprüchen des Mieters bei Wechsel des Eigentümers
Achtung: Wenn es auf der Vermieterseite zu einem Eigentümerwechsel kommt, können Ansprüche gegenüber dem früheren Vermieter schon sechs Monate nach dessen Austrag aus dem Grundbuch verjähren.
Wie können Mieter verhindern, dass Verjährung eintritt?
Rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist sollten Sie durch einen Antrag bei Gericht dafür sorgen, dass die Verjährung unterbrochen wird. Dadurch läuft die Frist erst einmal nicht mehr weiter ab.
m Einzelfall kann es schwierig sein, genau festzustellen, wann die Verjährungsgfrist für einen Anspruch begonnen hat und wann er endet. Lassen Sie sich fachkundig beraten. Warten Sie keinesfalls bis kurz vor dem Ende der Verjährungsfrist, Ihren Anspruch geltend zu machen.
Redaktion
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