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Verkauf Wohnung - Zuständigkeit des früheren, des neuen Eigentümers
Ist ein Vermieterwechsel eingetreten, gibt es einen neuen Eigentümer, so stellt sich die Frage, für welche Ansprüche des Mieters der bisherige Vermieter zuständig ist, und was in die Zuständigkeit des neuen Vermieters / Eigentümers fällt.
Vermieterwechsel, neuer Eigentümer - was muss der frühere Eigentümer regeln, was der neue?
Zu wesentlichen Fragen bei einem Wechsel des Eigentümers gibt es nähere Hinweise unter den nachstehenden Links:
- Mit wem müssen Sie sich über
Minderung,
Mietrückstände oder
Mietrückforderungen auseinandersetzen? - Darf der neue Eigentümer die Miete erhöhen?
Neuer Vermieter, Eigentümer schickt Mieterhöhung - An wen müssen Sie sich wegen Mangelbeseitigung und sonstigen Ansprüchen wenden?
- Wer muss für welche Zeiträume über kalte und warme Betriebskosten abrechnen?
- Mietvertrag kündigen:
Vermieterwechsel - Kündigung Mietvertrag duch neuen Eigentümer
Kündigungsschutz bei einer Eigenbedarfskündigung? - Was geschieht mit Ihrer Kaution?
Rückforderung der Mietkaution nach Vermieterwechsel - Darf der neue Eigentümer sofort eine Modernisierung vornehmen?
Ankündigung Modernisierung - formelle Anforderungen, Unterschrift?
Neuer Eigentümer - Zahlung der Miete für die Wohnung, das Haus
Besonders wichtig ist auch die Frage, an wen Sie die Miete zahlen müssen - zahlen Sie an den Falschen, riskieren Sie die Kündigung, und müssen sogar doppelt zahlen:
Wohnung, Haus verkauft? An wen muss der Mieter die Miete zahlen?
Gerade beim Vermieterwechsel ist es teilweise kompliziert, wer für welche Angelegenheiten wer verantwortlich ist - es kommt auf die Einzelheiten des Falles an.
Nehmen Sie möglichst frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch und nehmen Sie dazu am besten eine Liste mit, welche Punkte Sie für klärungsbedürftig sind.
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