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Neuer Vermieter, Eigentümer - alte Ansprüche wegen Mietminderung

Kommt es zu einem Wechsel des Vermieters, es gibt einen neuen Eigentümer, dann sollte die gegenüber dem früheren Eigentümer / Vermieter erklärte Mietminderung erneut mtgeteilt und erklärt werden.

Mietminderung - neuer Eigentümer übernimmt Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten

Ein neuer Vermieter tritt in den Mietvertrag mit allen Verpflichtungen ein. Ein neuer Eigentümer sollte eigentlich vom Verkäufer / Vermieter alle Informationen (die Mieterakte) erhalten. 

Wurden Mängel gemeldet, erfolgt die Zahlung der Miete unter Vorbehalt, dann sollte der neue Eigentümer eigentlich darüber informiert sein. 

Warum einem neuen Vermieter, Eigentümer Mängel und Mietminderung nochmal mitteilen?

Dennoch kann es sinnvoll sein, den neuen Vermieter ausdrücklich schriftlich darauf hinzuweisen, dass ggf. ein Mangel besteht, die Miete gemindert werden soll.

  • Wurde bisher schon weniger Miete gezahlt, als im Vertrag oder in der letzten Mietmitteilung steht, dann kann der neue Vermieter oder seine Hausverwaltung von einem unberechtigten Mietrückstand ausgehen, und womöglich durch Mahnungen oder sogar einer Kündigung erheblichen Stress auslösen: 
    Zahlungsverzug bei der Miete - Kündigung des Mietvertrags möglich 
  • Der Hinweis auf eine bestehende Mietminderung sollte damit verbunden werden, dass der neue Vermieter aufgefordert wird, für eine Beseitigung des Mangels zu sorgen.

Mietminderung - Vorbehalt gegenüber neuem Vermieter erneut erklären

Neuer Vermieter, Eigentümer - Zurückbehaltung der Miete erneut mitteilen

  • Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang das Zurückbehaltungsrecht, also wenn Sie über die berechtigte Mietminderung hinaus Beträge gegenüber dem früheren Eigentümer zurückbehalten haben, um diesen zur Mängelbeseitigung zu bewegen.
  • Das Zurückbehaltungsrecht muss gegenüber dem neuen Vermieter neu erklärt werden, und an den alten Vermieter müssen Sie die bisher zurückbehaltenen Beträge umgehend nachzahlen: 
    Vermieterwechsel, neuer Eigentümer - wer ist wofür verantwortlich?
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