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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Neuer Vermieter - Durchsetzung von alten Schadenersatzforderungen
Die Durchsetzung von alten Schadenersatzansprüchen bei einem Vermieterwechsel ist in der Regel gegen den neuen Eigentümer nicht möglich.
Neuer Eigentümer - ältere Ansprüche auf Schadenersatz, gegen wen durchsetzen?
Alte Schadenersatzforderungen, die gegenüber dem bisherigen Eigentümer, Vermieter bestehen, können meist nicht gegenüber dem neuen Vermieter / Eigentümer geltend gemacht werden.
Voraussetzung für die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches
Ansprüche auf Schadenersatz setzen - im Unterschied z.B. zu dem Anspruch auf Beseitigung von Mängeln an der Wohnung - ein Verschulden voraus.
D.h. es muss gegenüber demjenigen, von dem Sie Schadenersatz verlangen, ein persönlicher Vorwurf berechtigt sein - bedeutet, er hätte anders handeln oder eine schädigende Handlung unterlassen müssen.
Schadenersatz - neuer Vermieter haftet nicht für Verschulden des bisherigen Eigentümers
Bestehen Ansprüche auf Schadenersatz gegen den bisherigen Vermieter, und wurde das Haus, die Wohnung verkauft, dann müssen Mieter die Schadenersatzansprüche gegenüber dem früheren Vermieter / Eigentümer weiterverfolgen, notfalls den früheren Eigentümer verklagen, denn der neue Eigentümer hat damit grundsätzlich nichts zu tun. In solcher Situation sollten Sie unbedingt anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
Vermieterwechsel - Durchsetzung von älteren Schadenersatzansprüchen
Mieter können ältere Schadenersatzansprüche gegen den bisherigen Eigentümer/Vermieter nicht im Wege der Verrechnung gegen die laufende Miete geltend machen.
Eine Verrechnung bzw. Aufrechnung solch älterer Schadenersatzansprüche ist auch nicht mit bestehenden sonstigen Ansprüchen des neuen Vermieters möglich.
Der Einbehalt laufender Mietzahlungen zur Durchsetzung alter Schadenersatzansprüche ist auch nicht möglich.
- Mieter müssen auch beachten, dass Schadenersatzansprüche verjähren:
Verjährung von Ansprüchen bei Wechsel des Vermieter,
Verjährung - wann verjähren Ansprüche, Forderungen des Mieters?
Ersatz von Aufwendungen aus früherem Mietverhältnis als Mieter geltend machen
Handelt es sich aber gar nicht um Ansprüche auf Schadenersatz, sondern geht es um den den Ersatz von Aufwendungen, dann gilt gegenüber dem alten Vermieter sogar eine kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten:
Instandsetzung Mietwohnung - Mieter entstehen Kosten - Kostenersatz
Redaktion
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