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Neuer Eigentümer der Wohnung - an wen die Miete zahlen?

Wird das Haus, in dem sich die Mietwohnung befindet verkauft oder wechselt der Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung, dann geht der Mietvertrag auf den Käufer, den neuen Eigentümer über und die Miete ist an den neuen Eigentümer zu zahlen - wer der Eigentümer ist, ist in manchen Fällen zu prüfen.

Wohnungsverkauf, Immobilienverkauf - neuer Eigentümer will die Miete

Ein neuer Vermieter, ein neuer Eigentümer einer Immobilie kann selbstverständlich beanspruchen, dass die Miete an ihn zu zahlen ist.

Mieter sollten hierbei Vorsicht walten lassen, prüfen, ob der Anspruch des neuen Eigentümers bereits besteht oder erst in naher Zukunft eintritt. Es kann sich auch um einen Betrug handeln: 
​​​​​​​Neues Konto für Zahlung der Wohnungsmiete - es kann Betrug sein 

Werden hierbei Fehler gemacht, dann tragen Mieter die Konsequenzen etwaiger Fehler:

  • Wird die Miete an den Falschen bzw. nocht nicht berechtigten Empfänger gezahlt, dann sind Mietzahlungen nicht erfolgt. 
  • Mietzahlungen an einen falschen Empfänger müssen dann von dieser Person zurückgefordert werden.
  • Kommt beim wahren Berechtigten die Miete nicht an, so kann dieser auf Zahlung der Miete klagen, möglicherweise sogar den Mietvertrag kündigen, wenn entsprechend hohe Mietschulden bestehen. 

Erbe, Erbengemeinschaft wird Eigentümer der Wohnung, des Hauses - an wen Miete zahlen?

Das Gleiche gilt, wenn durch Erbschaft ein Vermieterwechsel eintritt - die Erbengemeinschaft oder der Erbe teilt mit, wohin die Zahlung erfolgen soll.

Ggf. hat bei einer Erbengemeinschaft ein Erbe die Vollmacht erhalten, dass dieser rechtsverbindlich Erklärungen abgeben kann - die Vollmacht sollte jedenfalls vorgelegt werden:
Die Erbengemeinschaft als Vermieter im Mietrecht 

Vermieterwechsel - Nachricht vom alten und vom neuen Vermieter über Verkauf der Wohnung

Völlig sicher können Mieter sein, wenn der bisherige Vermieter mitteilt, dass ab einem genauen Zeitpunkt die Miete wegen des Verkaufs auf ein anderes Konto zu zahlen ist und auch der neue Vermieter oder (die neue) Verwaltung eine genau übereinstimmende Nachricht schickt.

Unklare Information über neuen Vermieter der Wohnung - Nachricht nur vom neuen Vermieter

Erhalten Mieter eine solche Nachricht über den Verkauf nur von dem neuen Vermieter oder seinem Verwalter, dann sollte dies genau geprüft werden:

  • Es könnte sein, dass der Verkauf doch noch scheitert, der angeblich neue Vermieter gar nicht Eigentümer wird.
  • Oder es kann sein, dass in der Mitteilung ein falscher Zeitpunkt für die Mietzahlung angegeben ist.
Hinweis


Schreiben Sie an Ihren bisherigen Vermieter und bitten Sie (idealerweise mit einer Kopie des Schreibens, das Sie vom neuen Vermieter erhalten haben) um die schriftliche Bestätigung, dass Sie die Miete ab dem genannten Datum an den neuen Eigentümer zahlen können.

Früherer Vermieter informiert über nuen Eigentümer der Wohnung

  • Wurde nur vom bisherigen Vermieter mitgeteilt, dass es einen neuen Eigentümer gibt, und dass die Miete - ab einem bestimmten Datum - auf ein anderes Konto zu überweisen ist, dann sollte zur Sicherheit - wenn nicht auch innerhalb kurzer Zeit eine Bestätigung des neuen Vermieters kommt - auch dort nachgefragt werden, damit die Kontodaten schriftlich bestätigt werden.
Tipp


Überprüfen Sie sorgfältig, ob die Angaben über das neue Konto genau übereinstimmen, hier kommt es leicht zu Fehlern!

Wohnungsverkauf, Hausverkauf - Unklarheiten wegen Abretung oder Pfändung der Miete

Auch ohne Verkauf der Immobilien kann es zu Unklarheiten kommen, an wen Sie die Miete zahlen müssen bzw. zahlen dürfen, insbesondere bei einer Abtretung oder einer Pfändung der Mietzahlungsansprüche, oder wenn durch einen Todesfall auf Vermieterseite Erben in den Vertrag eintreten.

Hinweis

In solchen Fällen sollten Sie unbedingt fachkundigen Rat in Anspruch nehmen.

Klärung für Anspruch auf Mietzahlung ist nicht möglich - Miete bei Gericht hinterlegen 

  • Lässt sich nicht aufklären, wer künftig die Miete erhalten muss, z.B. weil zwischen Verkäufer und Erwerber Streit besteht, dann gibt es die Möglichkeit, die Miete zu Beginn jeden Monats beim Amtsgericht zu hinterlegen.
    Das ist umständlich, bietet aber für Mieter Sicherheit.
    Alle sonstigen Ideen, die Miete z.B. erst einmal auf einem extra Konto zu parken, sind riskant, nicht zu empfehlen.
Hinweis


Wenn Sie bisher - z.B. wegen bestehender Mängel - die Miete unter Vorbehalt gezahlt haben, sollten Sie gegenüber dem neuen Vermieter die Mängel erneut anzeigen und in einem Schreiben auch Ihren Rückforderungsvorbehalt wiederholen.



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