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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Die Erbengemeinschaft als Vermieter von Wohnungen - Mietrecht
Eine Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, die gemeinschaftlich das Erbe eines Verstorbenen antritt. Dadurch wird eine Erbengemeinschaft Vermieter und damit Vertragspartner des Mieters.
Erbengemeinschaft übernimmt bestehende Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten
Alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis für die Wohnung gehen auf die Erbengemeinschaft über - Mieter müssen keinen neuen Mietvertrag schließen.
Die Erbengemeinschaft im Mietrecht - alle Erben handeln gemeinschaftlich gegenüber Mietern
Bei einer Erbengemeinschaft sind nur alle Erben gemeinschaftlich rechtlich in der Lage:
- Mietverträge abzuschließen ( Mietvertrag abschließen - Checkliste für Mieter ),
- Vertragsänderungen mit dem Mieter verbindlich vorzunehmen,
- den Mietvertrag mit einer Aufhebungsbereinbarung zu beenden,
- den Mietvertrag zu kündigen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind,
- eine neue Bankverbindung für die Mietzahlungen mitzuteilen.
Wer vertritt die Erbengemeinschaft mietrechtlich gegenüber dem Mieter?
Klären Sie immer, ob alle Erben der Erbengemeinschaft rechtlich bindende Erklärungen für das Mietverhältnis abgeben müssen, oder ob es einen oder mehrere Bevollmächtigte gibt.
Wenn die Erbengemeinschaft einen Vertretungsberechtigten, Bevollmächtigten benennt
- Wird Ihnen ein Vertretungsberechtigter benannt (ggf. auch zwei oder mehr Personen), dann sollten Sie die Vorlage einer Vollmacht fordern, aus der ersichtlich ist, ob diese ausreichend ist für das Handeln des / der Bevollmächtigten gegenüber Ihnen als Mieter, z.B. bei Vertragsänderungen.
Was ist, wenn bei einer Erbengemeinschaft nur ein Erbe einen Mietvertrag unterschreibt
Wenn nur ein Erbe die Unterschrift unter einen Mietvertrag geleistet hat, die Erbengemeinschaft aber aus weiteren Personen besteht, dann sollte darauf geachtet werden, dass zu der Unterschrift der Hinweis hinzugefügt wird,
- dass der/die unterzeichnende Person auch die weiteren Erben vertritt, die den Vertrag nicht mit unterzeichnet haben.
- Fehlt ein solcher Hinweis, und ist die Vertretungsbefugnis nicht anderweitig eindeutig geregelt, dann kann es sein, dass ein Mietvertrag mit der Erbengemeinschaft nicht wirksam zustande gekommen ist, man sich im Fall des Falles streiten muss, mit wem ein Mietvertrag besteht.
Wenn man als Mieter Ansprüche gegen den Vermieter hat, z.B. einen Schadenersatzanspruch durchsetzen will, kann dies zu Schwierigkeiten führen.
An wen in der Erbengemeinschaft die Miete, Mietzahlungen für die Wohnung überweisen?
Ab dem Übergang des Mietverhältnisses auf die Erbengemeinschaft wird diese in aller Regel die Zahlung der künftig fällig werdenden Mieten auf ein Konto der Erbengemeinschaft verlangen. Vermeiden Sie, auf ein Konto Mietzahlungen zu leisten, ohne sicher zu sein, dass dies in Ordnung ist.
Zahlungen auf ein falsches Konto befreien Sie nicht von der Leistung der Mietzahlungen. Daraus kann sehr viel Ärger erwachsen, bis hin zur Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges. Eventuell müssen Sie sogar die falsch überwiesene Miete zunächst doppelt bezahlen - auch wenn Sie diese von dem Inhaber des falschen Mietenkontos zurückfordern, zurückerhalten können.
Erhalten Sie eine solche Erklärung mit der Angabe einer neuen Bankverbindung nur von einem Miterben der Erbengemeinschaft,
- unbedingt prüfen, ob dieser Miterbe durch die anderen Miterben zur Abgabe einer solchen Erklärung berechtigt ist, bzw. eine Vollmacht verlangen, aus der dies hervorgeht.
- Bestehen Unklarheiten über den/die berechtigten Zahlungsempfänger, dann sollte zur Sicherheit eine Hinterlegung der Miete bei Gericht erfolgen.
Eigenbedarfskündigung des Mietvertrages für Mietwohnung durch die Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft ist grundsätzlich in der Lage, eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen. Erhalten Sie eine solche Kündigung, dann sollten Sie unbedingt die Kündigung auf deren Wirksamkeit und Erfolgsaussicht fachlich prüfen lassen.
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Redaktion
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