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Mietvertrag für Mietwohnung mit französischer SARL, S.A.R.L. 

Die Société à responsabilité limitée (SARL oder S.A.R.L.) ist vergleichbar mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der GmbH.

Mietvertrag für Wohnung abschließen - wer vertritt die französische, luxemburgische SARL?

Die S.A.R.L. ist beim Handelsregister (Registre du commerce et des sociétés), eingetragen. Die Rechtsform S.A.R.L. ist in Frankreich und Luxembourg häufig anzutreffen.

  • Jeder Geschäftsführer der S.A.R.L. ist nach außen allein vertretungsberechtigt. Damit kann ein Geschäftsführer auch allein einen Mietvertrag abschließen.
  • Um zu erfahren, wer ist Geschäftsführer, wie lautet die genaue Anschrift der Gesellschaft, könnte dem Mietvertrag ein aktueller Auszug aus dem französischen Handelsregister beigefügt werden - das Verlangen dieser Auskunft kann den Abschluss eines Mietvertrages verhindern.

Hausverwaltung kann französische SARL gegenüber Mietern vertreten

Es ist selbstverständlich möglich, dass eine in Deutschland arbeitende Hausverwaltung die Vollmacht von der S.A.R.L. zur umfassenden Verwaltung, einschließlich Vertretung des Eigentümers, einer Immobilie bekommen hat und damit zum Abschluss eines Mietvertrages auch berechtigt sein kann. 

  • Eine solche Vollmacht sollte im Original dem Mietvertrag als Anlage beigefügt werden bzw. können Mieter sie anfordern, wenn es Zweifel an einer Bevollmächtigung der Verwaltung gibt.

Abschluss des Mietvertrags für eine Mietwohnung mit einer SARL 
​​​​​​​Ob Sie mit einer als S.A.R.L. firmierenden Gesellschaft einen Mietvertrag schließen, ist eine persönliche Entscheidung.

Prüfen Sie, ob die Gesellschaft von einer deutschen Hausverwaltung umfassend vertreten wird, oder die Gesellschaft eine Zweigniederlassung in Deutschland hat, die sich um etwaige auftretende Probleme (z.B. eine Mängelbeseitigung) kümmern kann.

  • Ist eine Zweigniederlassung einer SARL vorhanden, so muss diese im deutschen Handelsregister eingetragen sein.

SARL hat keine örtliche Niederlassung in Deutschland, keine Hausverwaltung

Ist in Deutschland keine Vertretung für die Gesellschaft vorhanden, keine Hausverwaltung beauftragt, so wären Probleme mit der Mietwohnung, also z.B. den Vermieter zu einer Mängelbeseitigung auffordern, direkt der ausländischen Gesellschaft mitzuteilen.

Das kann für die Durchsetzung von Ansprüchen dann Probleme bereiten.

Als Mieter eine Zahlungsforderung gegen eine SARL duchsetzen

Müssten Sie eventuell eine Klage auf Rückzahlung der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses führen, oder besteht eine andere durchzusetzende Forderung, so können Mieter die entsprechende Klage vor dem für sie zuständigen Gericht am Wohnort erheben.

Erste Instanz für den Mietrechtsstreit über Wohnraum ist immer das örtliche Amtsgericht.

  • Eine Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil muss an das Oberlandesgericht gerichtet werden!
    Aber dafür müssen Sie ohnehin eine Anwältin, einen Anwalt beauftragen.

Gewinnen Sie die Klage und bezahlt der Vermieter nicht, so müssten Sie Ihre Forderung in Frankreich bzw. Luxemburg vollstrecken lassen.


Redaktion


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