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Mietrechtsstreit - in erster Instanz ist das Amtsgericht zuständig

Bei Prozessen wegen Mietrechtstreitigkeiten ist in erster Instanz immer das Amtsgericht zuständig.

Amtsgericht in erster Instanz zuständig für Mietrechtsstreitigkeiten über Wohnraum

Bei Streitigkeiten über Wohnraum entscheidet in erster Instanz das Amtsgericht, und zwar das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk die Wohnung liegt.

Ein Urteil des Amtsgerichts ist eine Endentscheidung für den jeweiligen Streit,

Entscheidung, Urteil des Amtsgerichts überprüfen - ist die Entscheidung, das Urteil angreifbar?

Vor dem Amtsgericht muss man sich nicht durch eine Anwältin, einen Anwalt vertreten lassen, Mieter können sich vor dem Amtsgericht selbst vertreten.

Je nach Streitfall kann sich aber eine anwaltliche Beauftragung empfehlen.
Streit mit Vermieter der Wohnung - brauchen Mieter einen Anwalt? 

Hat man sich selbst verteten, so kann angeraten sein, die Prüfung eines Beschlusses, eines Urteils von einem Anwalt, einer Anwältin vornehmen zu lassen.

  • Ist eine Berufung gegen das Urteil möglich, dann braucht man für das weitere Verfahreneinen Anwalt.
  • Weisen Sie bei der Terminvereinbarung den Anwalt darauf hin, dass Sie ein Urteil (oder einen Beschluss) prüfen lassen wollen - es muss möglicherweise schnell reagiert werden.

Nehmen Sie den Umschlag, in dem Ihnen die Entscheidung zugestellt worden ist, mit zu der Beratung.

Hinweis


Stehen die Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Scheidung, kann auch das Familiengericht zuständig sein.

Urteil des Amtsgerichts im Mietrechtsprozess - Berufung einlegen nicht immer möglich

Ob eine Berufung überhaupt zulässig ist, richtet sich einerseits nach dem Wert des Streits, andererseits danach, ob grundsätzliche Rechtsfragen zu klären sind.
Mietrechtsstreit, Prozess - Berufung mit Rechtsanwalt 

kann es eventuell mit einer Berufung angegriffen werden.

Ist ein (erstes) Versäumnisurteil erlassen worden, dann ist ein Einspruch das richtige Rechtsmittel.

Beschluss des Amtsgericht im Mietrechtstreit - Kostenfestsetzung überprüfen 

  • Es gibt Beschlüsse des Amtsgerichts, die grundsätzlich angreifbar sind, z.B. über die Festsetzung der Kosten für das Verfahren.
Hinweis


Es gibt auch Beschlüsse des Amtsgerichts - z.B. darüber, dass ein Zeuge zu bestimmten Tatsachen befragt werden soll - die überhaupt nicht angreifbar sind. 



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