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Ratgeber Untervermietung
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Gerichtsentscheidung - Rechtsmittel gegen Urteil, Beschluss
Manche Gerichtsentscheidungen, Beschlüsse und Urteile kann man durch Rechtsmittel angreifen.
Gerichtsentscheidung in Prozessen zum Mietrecht - Rechtsmittel
Prozesse zum Mietrecht können von Mieterseite oder von Vermieterseite angefangen werden.
Worum es auch geht - das Gericht muss Entscheidungen treffen und Sie als Mieterin oder Mieter müssen sich damit auseinandersetzen.
Für Mieter ist es oft das erste Mal, dass sie überhaupt einen Prozess führen.
Gerichtsurteil - Gerichte entscheiden nicht immer nach mündlicher Verhandlung
Am Ende eines Prozesses gibt es - wenn die Parteien sich nicht geeinigt haben - meist ein Urteil.
Nicht immer (aber meistens) gibt es vorher eine mündliche Verhandlung vor Gericht.
- Ein Urteil kann auch im schriftlichen Verfahren ergehen. Es ist dann genauso wirksam wie ein Urteil nach einer Gerichtsverhandlung.
Beschluss des Gerichts - Vorbereitung der Entscheidung, Streitwert, Kosten
Bis es zu einer Entscheidung kommt, muss das Gericht möglicherweise schon Entscheidungen zur Vorbereitung treffen. Normalerweise steht dann darüber: "Beschluss".
Auch Nebenentscheidungen, wie z.B. über den Streitwert, oder über die Kostenerstattung werden durch Beschluss getroffen.
- Ob gegen die konkrete Gerichtsentscheidung ein Angriff durch ein Rechtsmittel möglich ist, steht im Gesetz, der Zivilprozessordnung.
Gegen Gerichtsentscheidung Rechtsmittel einlegen - Urteil, Beschluss angreifen
- Es kommt dabei darauf an, was für eine Art von Entscheidung anzugreifen ist:
Ein Urteil des Amtsgerichts: Entscheidungen, Urteile des Amtsgerichts
ein Urteil des Landgerichts oder Oberlandesgerichts: Revision
ein Versäumnisurteil: Einspruch gegen Versäumnisurteil
Achtung: Ein Sonderfall ist ein Zweites Versäumnisurteil
oder ein Beschluss eines Gerichts.
- Immer sind bei solchen Rechtsmitteln ganz strikte Fristen zu beachten!Hinweis
Meist steht am Ende einer Gerichtsentscheidung eine Rechtsmittelbelehrung, die mitteilt, ob überhaupt ein Rechtsmittel möglich ist, oder die Entscheidung unanfechtbar ist, welches Rechtsmittel eingelegt werden kann, und innerhalb welcher Frist.
Entscheidend ist, wann die Entscheidung Ihnen oder Ihrem Anwalt zugestellt worden ist.
Ist die Entscheidung Ihrem Anwalt zugestellt worden, sollten Sie einen Eingangsstempel sehen.
Ist die Entscheidung direkt an Sie zugestellt, heben Sie den gelben Umschlag auf! - Eine Entscheidung, gegen die nach dem Gesetz kein Rechtsmittel möglich ist, nennt man rechtskräftig. Sie ist praktisch nicht aufhebbar und kann ohne weiteres vollstreckt werden.
Rechtsmittel gegen Gerichtsentscheidung: Beratung durch Anwalt / Anwältin
- Haben Sie eine Gerichtsentscheidung erhalten, mit der Sie nicht einverstanden sind, sollten Sie sich sofort um einen Beratungstermin bei einem Rechtsanwalt bemühen. Dort wird dann geprüft, ob es ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung gibt und welche Frist dafür einzuhalten ist.
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