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Gerichtsentscheidung - Rechtsmittel gegen Urteil, Beschluss
Manche Gerichtsentscheidungen, Beschlüsse und Urteile kann man durch Rechtsmittel angreifen.
- Ob gegen die konkrete Gerichtsentscheidung ein Angriff durch ein Rechtsmittel möglich ist, steht im Gesetz.
Gegen Gerichtsentscheidung Rechtsmittel einlegen - Urteil, Beschluss angreifen
- Es kommt dabei darauf an, was für eine Art von Entscheidung anzugreifen ist:
Ein Urteil des Amtsgerichts: Entscheidungen, Urteile des Amtsgerichts
ein Urteil des Landgerichts oder Oberlandesgerichts,
ein Versäumnisurteil: Einspruch gegen Versäumnisurteil
oder ein Beschluss eines Gerichts.
- Immer sind bei solchen Rechtsmitteln ganz strikte Fristen zu beachten!
- Eine Entscheidung, gegen die nach dem Gesetz kein Rechtsmittel möglich ist, nennt man rechtskräftig. Sie ist praktisch nicht aufhebbar und kann ohne weiteres vollstreckt werden.
Hinweis
Haben Sie eine Gerichtsentscheidung erhalten, mit der Sie nicht einverstanden sind, sollten Sie sich sofort um einen Beratungstermin bei einem Rechtsanwalt bemühen.
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