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Urteil des Amtsgerichts im Mietrechtsstreit - Berufung mit Rechtsanwalt

Für die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts im Mietrechtsstreit brauchen Sie immer eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt. Das ist im Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben.

Urteil des Amtsgerichts im Mietrechtsstreit - Berufung einlegen

Prozesse wegen Streitigkeiten über die Miete und die Wohnung beginnen immer am Amtsgericht, in dessen Bezirk die Mietwohnung liegt.

Vor dem Amtsgericht müssen Sie sich nicht durch Anwälte vertreten lassen. Hat das Amtsgericht sein Urteil gefällt, dann kann die Seite, zu deren Ungunsten das Urteil ausgefallen ist, unter bestimmten Voraussetzungen dagegen Berufung einlegen.

Mietrechtsstreit - wann ist die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts möglich?

Eine Berufung ist möglich, wenn das Amtsgericht die Berufung ausdrücklich zulässt, weil wichtige Rechtsfragen zu klären sind.

  • Die Berufung ist auch möglich, wenn durch das Amtsgerichtsurteil eine Seite stärker belastet wird, als einem Wert von 600 € entspricht.
  • Ob diese sogenannte "Beschwer" für eine Seite des Prozesses mit mehr als 600 € zu bemessen ist, ist oft nicht einfach festzustellen.
  • Wenn es also nicht um eine einfache Zahlungsklage geht (z.B. Rückforderung zu viel bezahlter Miete), werden Sie schon für die Frage, ob eine Berufung zulässig ist, meist die Hilfe eines Rechtsanwalts brauchen.

Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts einlegen - die Berufungsfrist beachten!

Sind Sie mit dem Urteil des Amtsgerichts nicht zufrieden, dann können Sie ggf. entscheiden, ob Berufung eingelegt werden soll.

Wenn von Ihrer Seite Berufung eingelegt werden soll, ist unbedingt die Berufungsfrist unbedingt einzuhalten:

  • Die Berufung muss durch einen Rechtsanwalt innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt werden.

Rechtsanwalt ist für die Berufung in einem Mietrechtsstreit erforderlich

Die Berufung geht fast immer zum Landgericht, in ganz besonderen Fällen muss die Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden.

  • In jedem Falle brauchen Sie für die Vertretung Ihrer Sache eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt.

    Kommt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts in Betracht, so sollten Sie so frühzeitig wie möglich einen Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin aufsuchen.

    Die Prüfung und Begründung der Berufung kann sehr aufwändig und zeitraubend sein.

Berufung der Gegenseite - oder Berufung selbst einlegen, Rechtsschutz

Haben Sie beim Amtsgericht ein positives Urteil bekommen, dann wird die Gegenseite möglicherweise Berufung dagegen einlegen.

  • Dann müssen Sie sich damit - mit Hilfe Ihres Anwalts, Ihrer Anwältin auseinandersetzen.
  • Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann sollte umgehend das Urteil der Versicherung vorgelegt und Kostendeckung für das Berufungsverfahren beantragt werden.
  • Wenn Sie selbst Berufung einlegen, muss Ihr Anwalt die Erfolgsaussicht der Berufung begründen.
  • Sind Sie prozesskostenhilfeberechtigt, dann kann eine Berufung zunächst einmal durch Ihren Anwalt eingelegt werden, der dann auch vorläufig angeben muss, was er gegen das Urteil vorbringen will. Das Berufungsgericht prüft dann zunächst einmal, ob die Berufung überhaupt eine Erfolgsaussicht hat, und bewilligt in diesem Fall Prozesskostenhilfe. Wird Prozesskostenhilfe verweigert, müssen Sie mit dem Anwalt / der Anwältin noch einmal intensiv beratschlagen, was geschehen soll.

Kosten des Berufungsverfahrens und des Rechtsstreits

Das Berufungsgericht wird am Ende durch Beschluss oder Urteil entscheiden.
Mietrechtsstreit - Entscheidung des Berufungsgerichts

Die Kosten des Berufungsverfahrens - meist sogar die Kosten des ganzen Rechtsstreits - werden danach verteilt, welche Seite wie weit gewonnen hat.
Kostenentscheidung im Mietrechtsprozess

  • Wenn Sie keine Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung haben, besteht das Risiko, dass Sie am Ende des Berufungsverfahrens kostenmäßig schlechter dastehen als nach dem Urteil des Amtsgerichts.
  • Auch wenn Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wird: Soweit Sie den Prozess verlieren, müssen Sie der Gegenseite ihre Anwaltskosten erstatten; die Prozesskostenhilfe entlastet Sie nur von den eigenen Anwaltskosten und den Gerichtskosten.

Diese Kostenrisiken müssen vor allem sorgfältig geprüft werden, wenn von Mieterseite Berufung eingelegt werden soll.




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