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Wohnung, Haus verkauft, wer bekommt ab wann die Miete?

Ist das Haus oder die Wohnung verkauft, dann haben Mieter oft genug keine klaren Informationen, an wen und ab wann die laufende Miete zu zahlen ist. 

Verkauf der Wohnung, an wen die Miete zahlen? Berechtigt ist zunächst der bisherige Vermieter

Derjenige Vermieter / Eigentümer, mit dem der Mietvertrag geschlossen wurde, ist nach dem Mietvertrag berechtigt, die laufende Miete zu fordern.

Zahlung der Miete soll an neuen Eigentümer erfolgen 

  • Erst wenn der bisherige Eigentümer / Vermieter mitteilt, dass der neue Eigentümer ab dem Datum X die Miete bekommen soll, dann sind Mieter auf der sicheren Seite.

Eigentümerwechsel, Mietzahlung leisten - unklar, an wen die Miete zu zahlen ist

Meldet sich nur der Käufer als neuer Vermieter, und teilt z.B. mit, dass "ab sofort" an ihn die Miete zu zahlen ist, dann können sich Mieter darauf nicht verlassen.

  • Sicher sind Mieter nur, wenn der bisherige Vermieter klar bestätigt hat, dass der neue Eigentümer die Miete ab dem Monat X bekommen soll.

Bisheriger Eigentümer soll bestätigen, dass der Käufer die laufende Miete erhalten soll

Ist es unklar, wer und ab wann die Miete zu zahlen ist, so ist es am besten, dem bisherigen Vermieter das Schreiben des neuen Vermieters / Käufers vorzulegen - bitten Sie den bisherigen Vermieter um schriftliche Bestätigung, dass das so seine Richtigkeit hat.

Neuer Vermieter - keine Klärung möglich, wer die Miete bekommt, Hinterlegung der Miete

Ist keine eindeutige Bestätigung zu bekommen, so muss möglicherweise bis zur Klärung jede Mietzahlung beim Amtsgericht hinterlegt werden: 
Hinterlegung der Miete bei Gericht - Vermieter unklar, nicht bekannt 

  • Keinesfalls sollten Mieter nicht reagieren, nach dem Motto: "Niemand will das Geld, dann bleibt es eben erst mal bei mir."

Das bringt ein hohes Kündigungsrisiko!

Nehmen Sie frühzeitig anwaltliche Beratung für einen solchen Fall in Anspruch.

Weitere Hinweise: Vermieterwechsel, neuer Eigentümer - an wen die Miete zahlen? 



Redaktion


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