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Verkauf von Haus, Wohnung - gibt es einen neuen Eigentümer?

Gerüchte oder inoffizielle Informationen, dass das Haus oder die Wohnung verkauft wird oder verkauft werden soll, sollten Mieter zum Anlass nehmen, sich frühzeitig zu informieren.

Es kann sinnvoll sein, solchen Informationen nachzugehen, um sich darauf vorzubereiten.

Beim Grundbuchamt über einen neuen Eigentümer des Hauses, der Mietwohnung nachforschen

Mieter können beim Grundbuchamt fragen, ob ein Eigentümerwechsel eingetragen ist oder demnächst eingetragen wird: 
Grundbuch einsehen, Eigentümer der Wohnung feststellen 

Verkauf der Mietwohnung - neuer Vermieter - was als Mieter beachten? 

Haus verkauft - sollen die Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden?

  • Bei der Baubehörde können Sie nachfragen, ob eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt worden ist.
  • Dies spricht dafür, dass eine Umwandlung in Wohnungseigentum und ein Verkauf der einzelnen Wohnungen vorgesehen oder im Gange ist.

Hinweis


​​​​​​​Ist dies der Fall, dann sollten Sie vielleicht weitere Schritte unternehmen, z.B. prüfen, ob für Sie ein Vorkaufsrecht besteht: 

Verkauf vermietete Eigentumswohnung - Vorkaufsrecht für Mieter?

Rechtlich ist der Vermieter der Wohnung immer der im Grundbuch eingetragene Eigentümer

Rechtlich kommt es zu einem Eigentümerwechsel erst dadurch, dass das Grundstück oder die Wohnung im Grundbuch auf einen neuen Eigentümer umgeschrieben wird. 

Vorher schließen Verkäufer und Käufer beim Notar einen Kaufvertrag, der aber die Eigentümerstellung noch nicht ändert. Selbst Profis sprechen aber in dieser Phase oft schon davon, das Haus sei „verkauft“ und habe einen „neuen Eigentümer“.

Oder geht es gar nicht um Gerüchte über eine Vermieterwechsel, sondern Sie haben einen Brief erhalten, in dem behauptet wird, es gebe einen neuen Vermieter?




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