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Ratgeber Untervermietung
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Eigentümerwechsel - neuer Vermieter, Eigentümer für Mietwohnung
Erhalten Mieter ein Schreiben, in dem es heißt, dass es für die Wohnung einen neuen Eigentümer / Vermieter gibt, so sollten Mieter immer gleich prüfen, von wem dieses Schreiben kommt, ob der Absender bekannt bzw. vertrauenswürdig ist.
Gefälschtes Schreiben informiert über neuen Vermieter, neuen Eigentümer
Es kommt immer wieder mal vor, dass die Mitteilung über einen Vermieterwechsel für betrügerische Absichten verwendet wird - so sollen dann die Mietzahlungen auf ein fremdes Konto geleitet werden.
Die Schreiben sind häufig so geschickt aufgebaut, dass die Betrugsabsicht nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist.
Mitteilung über den neuen Eigentümer - Angaben des Absenders sorgfältig prüfen
Immer sorgfältig die Angaben im Schreiben, z.B. über eine Kontaktaufnahme zum früheren Eigentümer oder der früheren Hausverwaltung, prüfen.
Gefälschtes Schreiben über angeblichen neuen Vermieter - Mietzahlung auf falsches Konto
Wird die Miete auf ein falsches Konto an einen nicht berechtigten Empfänger überwiesen, dann ist das Geld in der überwiegenden Zahl der Fälle verloren - die Miete ist dann tatsächlich doppelt zu zahlen:
- Wer die Miete an den falschen "Vermieter" zahlt, muss an den richtigen Vermieter noch einmal zahlen.
Vermieterwechsel, neuer Eigentümer - an wen die Miete zahlen? - Außerdem kann eventuell dadurch, dass der tatsächliche Vermieter / Eigentümer die Miete nicht bekommen hat, ein Kündigungsrisiko entstehen, da so Mietschulden auflaufen:
Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich
Weitere Einzelheiten:
Verkauf der Mietwohnung - neuer Vermieter - was als Mieter beachten?
Neuer Vermieter, Eigentümer der Wohnung meldet sich beim Mieter
- Handelt es sich um eine Mitteilung der bisherigen, bekannten Verwaltung:
Hausverwaltung informiert über neuen Eigentümer, Vermieter - Oder haben Sie eine Mitteilung Ihres bisherigen Vermieters erhalten, der mitteilt, dass er das Haus / die Wohnung verkauft hat:
Bisheriger Vermieter teilt mit - es gibt einen neuen Eigentümer - Manchmal meldet sich der neue Eigentümer selbst:
Vermieterwechsel - neuer Eigentümer, Vermieter stellt sich vor - Oder stammt die Mitteilung von einer neuen Verwaltung, die angibt, für den neuen Eigentümer zu handeln:
Eigentümerwechsel - neue Hausverwaltung stellt sich vor, meldet sich
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Musterbrief - Weitergabe, Ãœbertragung Kaution an neuen Vermieter
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