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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Neuer Eigentümer der Mietwohnung - neuen Mietvertrag abschließen?
Wurde die Mietwohnung verkauft, dann wollen neue Eigentümer manchmal einen neuen Mietvertrag abschließen - Mieter sind dazu nicht verpflichtet.
Neuer Eigentümer, Vermieter der Wohnung will einen neuen Mietvertrag schließen
"Lassen Sie uns doch gleich einen neuen Mietvertrag schließen, damit alles seine Ordnung hat."
- Durch einen Wechsel des Eigentümers, Vermieters ändert sich nichts an Ihrem bestehenden Mietvertrag, denn der neue Vermieter / Eigentümer, egal ob dieser die Wohnung z.B. gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen hat, muss den bestehenden Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten übernehmen, eintreten.
Wechsel des Vermieters der Mietwohnung - bisheriger Mietvertrag gilt weiterhin
- Mieter können den bisherigen Mietvertrag ohne Änderungen einfach weiterführen, künftige Mietzahlungen auf das neue Konto des Vermieters überweisen.
Neuer Eigentümer hat kein Recht einen neuen Mietvertrag zu fordern
Es schadet nichts, wenn Sie dem Vermieter sagen, er könne einen Vertragsentwurf schicken - diesen sollten Sie dann aber genau prüfen.
- In einem neuen Vertrag könnten für Mieter nachteilige Regelungen enthalten sein, die auf den ersten Blick gar nicht zu erkennen sind.
Vermieterwechsel, neuer Eigentümer - neuer Mietvertrag mit nachteiligen Vereinbarungen
Ein neuer Mietvertrag, der auf Veranlassung, auf Wunsch des neuen Eigentümers geschlossen werden soll, ist fast nie im Interesse des Mieters.
Zum Beispiel könnte die Vereinbarung zur Umlage, die Verteilerschlüssel für Betriebskosten geändert werden und es ist auch nicht ausgeschlossen, dass künftig dann vielleicht neu eingeführte Betriebskosten von Ihnen gezahlt werden müssten, z.B. sonstige Betriebskosten.
Oder eine im alten Mietvertrag vorhandene unwirksame Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen wird gegen eine wirksame Regelung ersetzt.
- Lassen Sie daher den Vertragsentwurf zusammen mit Ihrem alten Mietvertrag eingehend auf nachteilige Änderungen prüfen.
Dies geht meist nur mit Hilfe durch einen fachlich spezialisierten Anwalt oder eine Mieterberatung.
Neuer Eigentümer möchte neuen Mietvertrag mit Mieterhöhung abschließen
Nicht selten möchte der neue Vermieter die Miete erhöhen - auch das könnte ja mit einem neuen Mietvertrag vereinbart werden.
- Der neue Eigentümer muss sich für eine Mieterhöhung an die gesetzlichen Bestimmungen halten, ein neuer Mietvertrag muss nicht abgeschlossen werden:
Mieterhöhung für Mietwohnung durch neuen Vermieter, Eigentümer
Bei einem Wechsel des Vermieters sollten Sie manches beachten:
Neuer Vermieter - was ändert sich, auf was müssen Mieter achten?
Redaktion
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