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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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- » Miete
- » Mietzahlung
Miete für Wohnung pünktlich und vollständig zahlen - Folgen bei Verstoß
Mieter sollten alles dafür tun, dass die Miete für die Wohnung, für die Wohnräume immer rechtzeitig beim Vermieter ist, pünktlich gezahlt wird, denn die Folge aus unpünktlichen Mietzahlungen kann die Kündigung der Wohnung sein.
Pünktliche Zahlung der Miete für die Wohnung als Pflicht der Mieter
- Die Miete muss, wenn es keine Gründe gibt, die eine Kürzung der Miete zulassen, z.B. eine berechtigte Mietminderung oder Verrechnung von Forderungen, vollständig und pünktlich gezahlt werden.
Unpünktliche Zahlungen der Miete können zur Kündigung des Mietvertrages führen
Wenn diese Pflicht verletzt wird, dann können bei Verstoß die möglichen Folgen dramatisch sein:
Unpünktliche Zahlung der Miete als Grund für fristlose Kündigung
Kündigung des Vermieters wegen unpünktlicher Mietzahlung
Mietrückstand - Mietschulden weil die Miete gekürzt, Mietminderung durchgeführt wird
Wenn Sie dem Vermieter nicht die volle Miete zahlen wollen (oder können), sollten Sie sich unbedingt vorher fachkundig beraten lassen.
Durch eine Mietminderung kann ein Mietrückstand entstanden sein und der Vermieter kann eine fristgemäße, unter Umständen sogar eine fristlose Kündigung aussprechen:
Zu hohe Mietminderung - fristlose Kündigung des Mietvertrags
Nicht immer muss der Vermieter wegen Mietschulden eine Abmahnung schicken
- Bei höheren Mietrückständen kann ohne eine Mahnung bzw. Abmahnung, also ohne Vorwarnung, der Mietvertrag gekündigt werden.
- Die Folge kann auch eine Klage des Vermieters auf Zahlung der rückständigen Miete sein.
Weitere Hinweise und Konsequenzen wegen aufgelaufener Mietrückstände:
Was als Mieter bei Mietzahlungen für die Mietwohnung beachten?
Es ist daher äußerst wichtig zu wissen:
- Bis wann ist die laufende Miete monatlich zu zahlen?
- Was gehört zur Miete?
- Wie kann die Miete bezahlt werden?
Dauerauftrag, Überweisung, Einzugsermächtigung, selten Barzahlung an Vermieter.
Bei Barzahlung der Miete - immer nur gegen Quittung an einen für die Entgegennahme, Empfang der Mietzahlung berechtigten Empfänger.
Miete bar zahlen, wenn das im Mietvertrag steht? - Was darf ich gegen die Miete aufrechnen / verrechnen?
- Wie berücksichtige ich eine Mietminderung?
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
(Lesetipp: Mietminderung - wie zuviel bezahlte Miete zurück bekommen?) - Wie zahle ich „unter Vorbehalt“?
- Was kann ich tun, wenn ich zu spät oder zu wenig gezahlt habe?
- Was ändert sich durch Mietpfändung, Zwangsverwaltung, Insolvenz?
- Wie kann ich zuviel bezahlte Miete zurückbekommen?
- An wen muss die Miete gezahlt werden? Das kann insbesondere unklar sein bei Wechsel des Vermieters oder Wechsel der Verwaltung, bei Zwangsverwaltung, Mietpfändung oder bei Insolvenz des Vermieters.
Tipp: Vermieterwechsel, neuer Eigentümer - An wen die Miete zahlen?
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