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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Mietzahlung - Miete bar zahlen, wenn das im Mietvertrag steht?
Miete bar zahlen, das ist eine Vereinbarung, die heute nicht mehr gebräuchlich ist. Aber was ist, wenn die Barzahlung der Miete im unterschriebenen Mietvertrag steht, kann der Vermieter auf die monatliche Barzahlung bestehen?
Monatliche Miete für die Wohnung als Barzahlung
Was im Mietvertrag vereinbart ist, das ist für die Vertragsparteien verbindlich, wenn nicht gegen Gesetze verstoßen wird. Steht im Mietvertrag, dass für die Zahlung der monatlichen Miete jeweils eine Barzahlung zu leisten ist, so kann dies wirksam zwischen Mieter und Vermieter vereinbart sein.
Die Zahlung in bar bedeutet, dass dem Vermieter das Geld in bar zu übergeben ist. Wie dies erfolgt, ob der Vermieter monatlich die Miete beim Mieter abholt, ob die Miete dem Vermieter in bar in dessen Wohnung übergeben wird, beides ist möglich.
- Wichtig: Immer sollte man über die rechtzeitige Mietzahlung eine ordnungsgemäße Quittung, mit Datum, Betrag, mit Verwendungszweck, z. B. Wohnungsmiete von Herrn/Frau für Monat ... und Unterschrift des Vermieters erhalten.
Untervermietung - Untermieter soll die Untermiete in bar zahlen
Durchaus häufig ist, dass ein Untermieter seine Miete in bar zahlt. Auch dies kann wirksam in einem Untermietvertrag vereinbart sein.
Barzahlung der Miete für die Wohnung - Änderung des Zahlungswegs erreichen
Wurde bisher die Miete in bar bezahlt und soll die Mietzahlung künftig nicht mehr als Barzahlung erfolgen, so können Mieter versuchen, eine andere Regelung mit dem Vermieter zu erreichen.
Eine Erlaubnis für den Einzug der Miete per Lastschrift kann den Vermieter durchaus zufrieden stellen:
Einzugsermächtigung für die Zahlung der Miete
Oder es kann versucht werden, die Vereinbarung zu treffen, dass die Miete künftig einfach per Überweisung erfolgt:
Miete durch Überweisung zahlen
Der Vermieter möchte während des laufenden Mietvertrags die Barzahlung der Miete
Die mietvertraglich vereinbarte Zahlungsform kann vom Vermieter nicht einfach mal geändert werden, die Zustimmung des Mieters für die Änderung des Mietvertrags auf Barzahlung der Miete wäre dafür erforderlich.
Will der Vermieter plötzlich die Barzahlung der Miete, so können wirtschaftliche Schwierigkeiten bestehen. Mieter sollten sich dann besser nicht auf diesen Wunsch einlassen, nicht die Änderung des Zahlungswegs auf Barzahlung vereinbaren.
Was aus einem solchen Wunsch des Vermieters eventuell folgen kann:
Gerichtsvollzieher - vorläufiges Zahlungsverbot für Mietzahlungen
Abtretung der Miete
Miete bar zahlen oder noch schnell bei der Bank des Vermieters einzahlen kann erforderlich sein
Es gibt allerdings einen Fall, in dem Sie unbedingt bar zahlen müssen:
Wenn Sie erst am Fälligkeitstag merken, dass die Miete noch nicht gezahlt ist, müssen Sie die Miete direkt bei der Bank des Vermieters bar einzahlen bzw. dem Vermieter oder seinem Beauftragten bar gegen Quittung übergeben.
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