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Mietzahlung - Miete bar zahlen, wenn das im Mietvertrag steht?

Miete bar zahlen, das ist eine Vereinbarung, die heute nicht mehr gebräuchlich ist. Aber was ist, wenn die Barzahlung der Miete im unterschriebenen Mietvertrag steht, kann der Vermieter auf der monatlichen Barzahlung bestehen? 

Monatliche Miete für die Wohnung als Barzahlung

Was im Mietvertrag vereinbart ist, das ist für die Vertragsparteien verbindlich, wenn nicht gegen Gesetze verstoßen wird. Steht im Mietvertrag, dass für die Zahlung der monatlichen Miete jeweils eine Barzahlung zu leisten ist, so kann dies wirksam zwischen Mieter und Vermieter vereinbart sein. 

Die Zahlung in bar bedeutet, dass dem Vermieter das Geld in bar zu übergeben ist. Wie dies erfolgt, ob der Vermieter monatlich die Miete beim Mieter abholt, ob die Miete dem Vermieter in bar in dessen Wohnung übergeben wird, beides ist möglich und sollte klar vereinbart werden.

  • Wichtig: Immer sollte man über die rechtzeitige Mietzahlung eine ordnungsgemäße Quittung, mit Datum, Betrag, mit Verwendungszweck, z. B. Wohnungsmiete von Herrn/Frau für Monat ... und Unterschrift des Vermieters erhalten.

Untervermietung - Untermieter soll die Untermiete in bar zahlen

Durchaus häufig ist, dass ein Untermieter seine Miete in bar zahlt. Auch dies kann wirksam in einem Untermietvertrag vereinbart sein.

Barzahlung der Miete für die Wohnung - Änderung des Zahlungswegs erreichen 

Wurde bisher die Miete in bar bezahlt und soll die Mietzahlung künftig nicht mehr als Barzahlung erfolgen, so können Mieter versuchen, eine andere Regelung mit dem Vermieter zu erreichen.

Eine Erlaubnis für den Einzug der Miete per Lastschrift kann den Vermieter durchaus zufrieden stellen:
Einzugsermächtigung für die Zahlung der Miete

Oder es kann versucht werden, die Vereinbarung zu treffen, dass die Miete künftig einfach per Ãœberweisung erfolgt: 
Miete durch Ãœberweisung zahlen

  • Allerdings: Solange keine andere Vereinbarung getroffen ist, gilt die alte Vereinbarung, es muss also bar gezahlt werden, jedenfalls wenn der Vermieter darauf besteht.

Der Vermieter möchte während des laufenden Mietvertrags die Barzahlung der Miete

Auch der Vermieter ist an die ursprüngliche Vereinbarung gebunden. Wünscht der Vermieter eine andere Zahlungsform als vereinbart, dann wäre dafür die Zustimmung des Mieters, also eine Änderung des Mietvertrags erforderlich. 

Will der Vermieter plötzlich die Barzahlung der Miete, so können wirtschaftliche Schwierigkeiten bestehen. Mieter sollten sich dann besser nicht auf diesen Wunsch einlassen, nicht die Änderung des Zahlungswegs auf Barzahlung vereinbaren. 

Was aus einem solchen Wunsch des Vermieters eventuell folgen kann:
Gerichtsvollzieher - vorläufiges Zahlungsverbot für Mietzahlungen
Abtretung der Miete

Miete bar zahlen oder noch schnell bei der Bank des Vermieters einzahlen kann erforderlich sein

Es gibt allerdings einen Fall, in dem Sie unbedingt bar zahlen müssen:

Wenn Sie erst am Fälligkeitstag der Miete merken, dass die Miete noch nicht gezahlt ist, müssen Sie die Miete direkt bei der Bank des Vermieters bar einzahlen bzw. dem Vermieter oder seinem Beauftragten die Miete bar gegen Quittung übergeben, da es sonst zu einem Verzug bei der Mietzahlung kommt - gab es bereits eine Abmahnung wegen unpünktlicher Mietzahlung gab, dann besteht ein Kündigungsrisiko:
Unpünktliche Mietzahlung für Wohnung - nach Abmahnung Kündigung




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