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Ratgeber Untervermietung
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Dürfen Vermieter Mahnkosten vom Mieter verlangen?
Vermieter verlangen bei Zahlungsrückständen, Zahlungsverzug oft Mahnkosten von Mietern, Kosten für die Erstellung von Mahnschreiben - die Berechnung von Mahnkosten ist nicht immer zulässig.
Im Mietvertrag steht nichts über Kosten für Mahnschreiben wegen eines Zahlungsverzugs
Steht im Mietvertrag nichts über Kosten für Mahnschreiben, dann können Mietern solche Kosten auch nicht berechnet werden.
Vermieter schickt Mahnung wegen Zahlungsverzug des Mieters, berechnet Mahnkosten
Das Erstellen und der Versand von Mahnungen gehört zur üblichen Tätigkeit eines Vermieters oder einer Hausverwaltung, ist eine übliche Verwaltungsarbeit. - Verwaltungskosten trägt der Vermieter / Eigentümer.
Im Mietvertrag sind Mahnkosten, Kosten für Mahnschreiben vorgesehen
Falls im Mietvertrag steht, dass der Vermieter Kosten für ein Mahnschreiben berechnen kann, dann stellt sich die Frage, ob diese Vertragsregelung zulässig ist.
Fast immer handelt es sich dabei um Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Handschriftlich oder mit Schreibmaschine extra eingetragen steht dann manchmal ein Betrag, z.B. € 5,00 oder € 10,00, die für eine Mahnung vom Mieter zu zahlen sein sollen.
- Meist ist weder eine handschriftliche noch eine mit Maschine eingetragene Ergänzung im Mietvertrag eine Individualvereinbarung:
Individualvereinbarung im Mietvertrag - handschriftliche Ergänzung
Mahnkosten für Mieter wegen Zahlungsverzug - im Streitfall prüft das Gericht
Für den Fall, dass der Mietvertrag eine solche Regelung enthält, prüft dann das Gericht, ob solche Kosten überhaupt verlangt werden können. Auch wenn die Regelung als grundsätzlich wirksam angesehen wird - oft sind Mahnkosten überhöht.
- Kosten für Mahnungen müssen der Höhe nach angemessen sein, was bei ca. € 2,50 / Mahnung der Fall ist. Dies wurde gerichtlich schon entschieden.
Bei höheren Mahnkosten, z.B. € 9,00, ist aber davon auszugehen, dass dies nicht mehr der Fall ist. - Eine Formularklausel, wonach Vermieter berechtigt sind, für jede Mahnung Kosten von ...€ zu berechnen, ist gemäß § 309 Nr. 5 b BGB nur dann wirksam, wenn ausdrücklich in der mietvertraglichen Regelung den Mietern die Möglichkeit gegeben wird, nachzuweisen, dass die Kosten des Vermieters tatsächlich geringer gewesen sind.
Vermieter sind tatsächliche Mahnkosten entstanden - Schadenersatz für Vermieter möglich
Wenn Mieter schon im Verzug waren (gesetzte, ausreichende Frist zur Vornahme der Zahlung wurde versäumt), so kann der Vermieter möglicherweise nachweisen, dass ihm konkrete Mahnkosten entstanden sind und diese als Schadenersatz verlangen.
Meist wird es sich aber um Verwaltungskosten handeln, die sowieso entstehen.
- Verwaltungskosten muss der Vermieter tragen:
Mietvertrag - Verwaltungskosten müssen Mieter meist nicht bezahlen
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Redaktion
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