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Vermieterwechsel Wohnung - neuer Eigentümer stellt sich vor

Wurde ein Schreiben zugesendet, in dem jemand angibt, der neue Eigentümer und Vermieter der Wohnung zu sein, dann ist Vorsicht angebracht - Mieter sollten wachsam sein.

Neuer Vermieter, Eigentümer der Mietwohnung - was Mieter wissen sollten

Wir haben einige wichtige Fragen zusammengestellt, die Mieter bei einem angeblichen Eigentümerwechsel immer stellen sollten, und die entsprechenden Nachweise sollten verlangt werden:

Neue Vermieter, Eigentümer - Was Mieter immer fragen, wissen sollten 

Betrug mit Schreiben zu einem angeblichen Wechsel des Vermieters, Eigentümer der Wohnung

Es kommt vor, dass solche Schreiben in betrügerischer Absicht versandt werden, um Mietzahlungen auf ein anderes Konto zu lenken.

Beispiel

Sie erhalten einen Brief:
..."Wir haben das Grundstück gekauft und stellen uns als Ihre neuen Vermieter vor. Bitte zahlen Sie die Miete ab sofort auf das Konto ..."

Mitteilung des neuen Vermieters - Mietzahlungen sollen auf ein neues Konto gezahlt werden

Folgen Sie dieser Aufforderung ohne weitere Nachprüfung, dann kann es im Ergebnis dazu führen, dass Sie einem Unberechtigten Geld überwiesen haben, aber der wahre Vermieter, bei dem die Zahlung ja nicht angekommen ist, die nochmalige Zahlung der Miete verlangt - dies ist möglich!

Es kann dann auch möglich sein, dass der Mietvertrag wegen aufgelaufenen Zahlungsrückständen gekündigt wird:
Vermieterwechsel, neuer Eigentümer - An wen die Miete zahlen?

Vermieterwechsel, Eigentümerwechsel prüfen

Ergeben sich Unklarheiten, bzw. sind Sie sich unsicher, so sollten Sie unbedingt prüfen, ob ein Wechsel des Eigentümers, ein Verkauf des Hauses, der Wohnung stattgefunden hat.

Fragen Sie bei dem bisherigen Vermieter, der bisherigen Hausverwaltung nach - Sie müssen sicher sein, wer Eigentümer ist.

Sie müssen sicher sein, dass Sie die Miete an den Richtigen bezahlen.

Sie müssen auch zuverlässig wissen, an wen Sie sich wegen Ansprüchen aus Ihrem Mietverhältnis (z.B. wegen einer Mängelbeseitigung) wenden.

    Eigentümerwechsel - bei einem neuen Vermieter, Eigentümer bleibt der Mietvertrag bestehen

    Grundsätzlich bleibt bei einem Eigentümerwechsel der Mietvertrag bestehen - es kann aber zu Änderungen bei einzelnen Ansprüchen kommen:
    ​​​​​​​Neuer Vermieter, Eigentümer der Mietwohnung - Was ändert sich? 

    Eigentümerwechsel der Wohnung - gegen wen sind Ansprüche zu richten?

    Auch wenn der Eigentumswechsel bestätigt, nachgewiesen ist, so kann es für bestimmte Ansprüche notwendig sein, dass Sie sich bald darum kümmern, auch den neuen Eigentümer informieren und in Verzug setzen.

    Interessiert Sie eine konkrete Fragestellung, z.B.:

    Mangel,

    Mietminderung,

    Schaden

    Sie können auch die Übersichtsseite nutzen:

    Neuer Vermieter - es bestehen Mängel am Haus, der Wohnung 

    Bestehen Unsicherheiten bei Ihnen, nehmen Sie fachkundigen Rat in Anspruch.




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