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Eigentümerwechsel - neuer Vermieter, Eigentümer für Mietwohnung
Erhalten Mieter ein Schreiben, in dem es heißt, dass es für Ihre Wohnung einen neuen Eigentümer / Vermieter gibt, sollten Sie immer gleich prüfen, von wem dieses Schreiben kommt, ob der Absender Ihnen bekannt bzw. vertrauenswürdig ist.
Neuer Vermieter, Eigentümer meldet sich beim Mieter
- Handelt es sich um eine Mitteilung der Ihnen bisher bekannten Verwaltung:
Hausverwaltung informiert über neuen Eigentümer, Vermieter - Oder haben Sie eine Mitteilung Ihres bisherigen Vermieters erhalten, der mitteilt, dass er das Haus / die Wohnung verkauft hat:
Bisheriger Vermieter teilt mit - Es gibt einen neuen Eigentümer - Manchmal meldet sich der neue Eigentümer selbst:
Vermieterwechsel - neuer Eigentümer, Vermieter stellt sich vor - Oder stammt die Mitteilung von einer neuen Verwaltung, die angibt, für den neuen Eigentümer zu handeln:
Eigentümerwechsel - Neue Hausverwaltung stellt sich vor, meldet sich
Weitere Einzelheiten:
Verkauf der Mietwohnung - neuer Vermieter - was als Mieter beachten?
Gefälschtes Schreiben informiert über neuen Vermieter - Angaben, Kontoverbindung prüfen
Risiko:
- Wer die Miete an den falschen Vermieter zahlt, muss an den richtigen Vermieter noch einmal zahlen.
Neuer Vermieter:
Es kommt immer wieder mal vor, dass die Mitteilung über einen Vermieterwechsel für betrügerische Absichten verwendet wird - so sollen dann Mietzahlungen auf fremde Konten geleitet werden.
Die Schreiben sind häufig so geschickt aufgebaut, dass die Betrugsabsicht nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist.
Prüfen Sie immer sorgfältig die Angaben.
Überweisen Sie auf Grund eines solchen Schreibens auf ein falsches Konto, dann ist das Geld in der überwiegenden Zahl der Fälle verloren, und Sie müssen doppelt zahlen:
Vermieterwechsel, neuer Eigentümer - An wen die Miete zahlen?
Außerdem kann eventuell dadurch, dass der richtige Vermieter die Miete nicht bekommen hat, ein Kündigungsrisiko entstehen, da so Mietschulden auflaufen:
Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich
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