​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Vermieter verhindert Vorkaufsrecht für die Wohnung - Schadenersatz
Ein Vermieter, der seine vermietete Eigentumswohnung verkauft, und Mieter über den Verkauf nicht informiert, kann sich bei Verletzung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für die Mietwohnung gegenüber seinen Mietern schadenersatzpflichtig machen.
Schadenersatz des Vermieters für Mieter bei Verletzung des gesetzlichen Vorkaufsrechts
Schadenersatz für den Mieter kann nur möglich sein:
- wenn die Wohnung nach Abschluss des Mietvertrags in Wohnungseigentum umgewandelt wurde,
- und wenn sie danach das erste Mal verkauft wird.
Mieter einer solchen Wohnung haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht (es gibt aber auch Ausnahmen).
Gesetzliches Vorkaufsrecht für die Wohnung - Mieter ist über den Verkauf zu informieren
Vermieter müssen, wenn das gesetzliche Vorkaufsrecht besteht, ihre Mieter informieren und einen Kaufvertrag der Wohnung ihnen Mietern zur Kenntnis geben.
Vermieter muss Kaufvertrag seinem bisherigen Mieter vorlegen
Das bedeutet, dass Vermieter einen geschlossenen Kaufvertrag seinen Mietern vorlegen muss.
Mieter haben dann zwei Monate Zeit, zu entscheiden, ob sie anstelle des Käufers in den Kaufvertrag eintreten, das Vorkaufsrecht ausüben - natürlich muss das nötige Geld auch vorhanden sein oder zu beschaffen sein.
Vermieter hat das gesetzliche Vorkaufsrecht für die Wohnung verletzt
- Haben Vermieter über den Verkauf gar nicht informiert, dann wurde die gesetzliche Pflicht verletzt.
Es wird dann zwar vermutlich der neue Eigentümer ins Wohnungsgrundbuch eingetragen. Sie als Mieterin oder Mieter haben aber einen Schadenersatzanspruch: Schaden, der Ihnen durch die Gesetzesverletzung entstanden ist, können Sie ersetzt verlangen.
Übrigens sind Sie nach dem (ersten) Verkauf mindestens 3 Jahre, in manchen Städten bis zu 10 Jahre vor einer Eigenbedarfskündigung geschützt.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: