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Eigenbedarfskündigung - Rechte des Mieters

Eigenbedarfskündigungen haben stark zugenommen. Mittlerweile werden oft vermietete Wohnungen gekauft, um dann als neuer Eigentümer Eigenbedarf geltend zu machen - welche Rechte haben Mieter?

Die Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter genau begründen

In der Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter genau seinen Grund angeben und es muss eindeutig sein, dass die Wohnung tatsächlich (spätestens zum Kündigungszeitpunkt) benötigt wird. 
Eigenbedarfskündigung, Grund - Vermieter kündigt Mietvertrag, Wohnung 

Eine sogenannte Vorratskündigung ist nicht erlaubt!

Bei einer Eigenbedarfskündigung bestehen immer einzuhaltende Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist ergibt sich aus der Dauer des Mietverhältnisses und beträgt

  • drei Monate bei einer Mietdauer bis zu fünf Jahren,
  • sechs Monate bei einer Mietdauer bis zu acht Jahren,
  • neun Monate bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren.

Es kann manchmal eine längere Kündigungsfrist im Mietvertrag vereinbart sein und Vermieter müssen sich an eine im Mietvertrag vereinbarte verlängerte Kündigungsfrist halten.

Eigenbedarfskündigung - es kann eine Sperrfrist für die Kündigung bestehen

  • Es gibt Sperrfristen für eine Kündigung, wenn die Wohnung erst nach Abschluss des Mietvertrags in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde

Eigentümer der Wohnung schickt Eigenbedarfskündigung - Widerspruch des Mieters

Mieter sind gegen eine Eigenbedarfskündigung nicht völlig schutzlos, denn Mieter haben Rechte. Ohne rechtliche Beratung sollten Mieter nicht selbst gegen die Kündigung vorgehen, sich unbedingt rechtlich beraten lassen! 

Beispiel

Der Vermieter hat den Mietvertrag zum 31. August wegen Eigenbedarfs gekündigt.

Der Widerspruch des Mieters muss spätestens bis zum 30. Juni beim Vermieter sein.

Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung des Vermieters - was Mieter beachten müssen 

Persönliche Härtegründe können eine Eigenbedarfskündigung verhindern oder verzögern

Ob eine Kündigung zumutbar oder unzumutbar ist, darüber streitet man sich öfter vor Gericht, wenn man sich mit dem Eigentümer nicht einigen kann. 

Persönlicher Härtefall bei Eigenbedarfskündigung - Kündigung kann nicht zulässig sein

Gerichte haben geurteilt, dass Eigenbedarfskündigungen in persönlichen Härtefällen nicht zulässig sind, bzw. die Gerichte haben wegen bestehenden Härtegründen Mietern eine längere Räumungsfrist zugestanden.  

Kündigung der Wohnung - Widerspruch aus sozialen Gründen 

Eigenbedarfskündigung - keine angemessene Ersatzwohnung zu finden

Ist die Eigenbedarfskündigung unzumutbar, dann kann ein Widerspruch helfen, die Kündigung hinauszuzögern bzw. manchmal sogar den Verlust der Wohnung verhindern.
Urteile: 
Kündigung wegen Eigenbedarf - Schutz für Mieter wegen Demenz? 
Eigenbedarfskündigung - Härtefall bei Verwurzelung des Mieters 

Eigenbedarfskündigung wegen hohen Alters der Mieter abgewiesen 

Wohnung wurde gerade verkauft - Käufer der Wohnung kündigt wegen Eigenbedarf

Wer eine Wohnung kauft, will öfter gegenüber dem Mieter der Wohnung Eigenbedarf geltend machen, dann die Wohnung selbst, für Familienangehörige oder auch für Haushaltsmitglieder nutzen. 
Neuer Eigentümer schickt Kündigung für die Mietwohnung 

  • Ein Käufer kann die Wohnung wegen Eigenbedarfs erst kündigen, wenn die Eigentumsumschreibung im Grundbuch (weitere Einzelheiten unter dem vorstehenden LINK) erfolgt ist. Um das zu prüfen kann man das Grundbuch einsehen und sich die Information holen. 

Eigenbedarfskündigung Wohnung - es kann eine Sperrfrist für die Kündigung bestehen

Wurde eine Mietwohnung erst nach Mietvertragsabschluss in eine Eigentumswohnung umgewandelt oder wurde das Grundstück an mehrere Personen verkauft und wird Eigenbedarf geltend gemacht, so gibt es Kündigungsbeschränkungen, eine Sperrfrist.
Wohnung wird Eigentumswohnung - Kündigungssperrfrist Eigenbedarf 

  • Je nach Stadt und Gemeinde können Käufer erst drei bis zehn Jahre nach Kauf der Wohnung Eigenbedarf anmelden und dann erst kündigen.
    Erkundigen Sie sich, welche Sperrfrist in Ihrer Stadt, Gemeinde gilt.

Wegen Eigenbedarf kann der Vermieter nicht einfach die Wohnung räumen

Der Vermieter hat kein Recht, die Wohnung selbst zu räumen, wenn sich Mieter weigern auszuziehen.

  • Bei Weigerung des Mieters zum Ende der Kündigungsfrist aus der Wohnung auszuziehen:
    Vermieter können eine Räumungsklage wegen Eigenbedarfs bei Gericht einreichen und durchsetzen, wenn die Kündigung rechtmäßig ist, der Mieter nicht auszieht.

Räumungsklage des Vermieters wegen Eigenbedarfs

Der Vermieter muss einen Räumungstitel vom Gericht bekommen, damit er die Räumung der Wohnung durchsetzen kann.

  • In diesen Verfahren prüft das Gericht, ob die Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs rechtmäßig ist, bzw. erhebliche Gründe auf Seiten des Mieters gegen die Durchsetzung der Eigenbedarfskündigung mit einer Räumungsklage vorhanden sind.

Bekommt der Vermieter Recht, muss der Mieter die Kosten des Verfahrens tragen und auch ggf. eine Nutzungsentschädigung für die nicht fristgemäße Räumung der Wohnung an den Vermieter zahlen. 

Hinweis


Achtung: Eine Entschädigungszahlung für den Vermieter, Eigentümer der Wohnung orientiert sich an der Miete, die im Falle einer Neuvermietung der Wohnung zu erzielen gewesen wäre.

Eigenbedarf des Vermieters - Vermieter zahlt Abfindung, damit der Mieter die Wohnung räumt

Damit lange Streitigkeiten vermieden werden, sind Vermieter manchmal durchaus bereit, für die Aufgabe der Wohnung eine Ablöse, eine Entschädigung zu zahlen, da eine Klage des Vermieters oft sehr lange dauert, durchaus auch mal 12 Monate.

Und es besteht für Vermieter auch das Risiko, dass der Eigenbedarf nicht durchsetzbar ist:
Aufgabe der Mietwohnung - Entschädigung, Abfindung für Auszug 


          Redaktion


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