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Eigenbedarfskündigung - Welche Rechte haben Mieter, was tun?
Eigenbedarfskündigungen haben stark zugenommen. Wesentlicher Grund ist, dass immer weniger Wohnungen als (geeignete) Mietwohnungen für eine Anmietung in Städten zur Verfügung stehen.
Wer Wohnungen kauft, will oft gegenüber dem Mieter der Wohnung Eigenbedarf geltend machen, selbst oder für Familienangehörige oder auch für Haushaltsmitglieder die Wohnung nutzen.
Ohne rechtliche Beratung sollten Sie nicht gegen die Kündigung vorgehen!
Mieter sind gegen eine Eigenbedarfskündigung nicht völlig schutzlos, denn Mieter haben Rechte:
Widerspruch nach ordentlicher Kündigung - Eigenbedarfskündigung des Mietvertrags
Eigenbedarfskündigung - keine angemessene Ersatzwohnung zu finden
Die Eigenbedarfskündigung muss begründet sein, die Wohnung benötigt werden
In der Eigenbedarfskündigung muss genau der Grund angegeben sein und es muss eindeutig sein, dass die Wohnung tatsächlich (spätestens zum Kündigungszeitpunkt) benötigt wird.
Eine Vorratskündigung ist nicht erlaubt!
Bei einer Eigenbedarfskündigung bestehen Kündigungsfristen
- Drei Monate bei einer Mietdauer bis zu fünf Jahren
- Sechs Monate bei einer Mietdauer bis zu acht Jahren
- Neun Monate bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren
Es kann auch manchmal eine längere Kündigungsfrist im Mietvertrag vereinbart sein.
Der Vermieter muss sich an eine im Mietvertrag vereinbarte verlängerte Kündigungsfrist halten!
Eigenbedarfskündigung für Mietwohnung
Wenn eine Mietwohnung nach Mietvertragsabschluss in eine Eigentumswohnung umgewandelt oder wenn das Grundstück an mehrere Personen verkauft wurde, der Käufer Eigenbedarf geltend machen möchte, so gibt es Kündigungsbeschränkungen, eine Sperrfrist.
- Je nach Stadt und Gemeinde können Käufer erst drei bis zehn Jahre nach Kauf der Wohnung Eigenbedarf anmelden und dann erst kündigen. Erkundigen Sie sich, welche Sperrfrist in Ihrer Stadt, Gemeinde gilt.
Wohnung gerade verkauft - Käufer kündigt wegen Eigenbedarf
Ein Käufer kann die Wohnung wegen Eigenbedarfs erst kündigen, wenn die Eigentumsumschreibung im Grundbuch (weitere Einzelheiten unter dem vorstehenden LINK) erfolgt ist. Um das zu prüfen kann man das Grundbuch einsehen und sich die Information holen.
Persönliche Härtegründe können eine Eigenbedarfskündigung verhindern oder hinauszögern
Wenn die Eigenbedarfskündigung für den Mieter unzumutbar ist, dann kann ein Widerspruch helfen, diese hinauszuzögern bzw. manchmal sogar zu verhindern.
Urteil: Kündigung wegen Eigenbedarf - Schutz für Mieter wegen Demenz?
Ob eine Kündigung zumutbar oder unzumutbar ist, darüber streitet man sich öfter vor Gericht, wenn man sich mit dem Eigentümer nicht einigen kann.
- Gerichte haben geurteilt, dass Eigenbedarfskündigungen in persönlichen Härtefällen nicht zulässig sind, bzw. sie haben wegen Härtegründen Mietern eine längere Räumungsfrist zugestanden.
Eigenbedarfskündigung wegen hohen Alters der Mieter abgewiesen
Wegen Eigenbedarf kann der Mieter nicht einfach aus der Wohnung geworfen werden
Wenn man sich weigert, auszuziehen, dann muss der Vermieter einen Räumungstitel vom Gericht bekommen, damit die Räumung der Wohnung durchgesetzt werden kann. In diesen Verfahren prüft das Gericht, ob die Kündigung rechtmäßig ist.
Bekommt der Vermieter Recht, muss der Mieter die Kosten des Verfahrens tragen und auch ggf. eine Nutzungsentschädigung für die nicht fristgemäße Räumung der Wohnung an den Vermieter zahlen.
Die Entschädigungszahlung orientiert sich an der Miete, die im Falle einer Neuvermietung der Wohnung zu erzielen gewesen wäre.
Redaktion
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