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Ordentliche Kündigung Wohnung - Widerspruchsfrist - Härtegründe
Spricht der Vermieter eine ordentliche Kündigung aus (auch eine Eigenbedarfskündigung ist eine ordentliche Kündigung), können Sie als Mieter bei besonderen Härtegründen der Kündigung der Wohnung widersprechen.
Widerspruch gegen Kündigung der Wohnung wegen Härtegründen - Widerspruchsfrist
- Sie müssen dann besondere Härtegründe geltend machen.
Kündigung Mietvertrag - Widerspruch Mieter wegen sozialer Härte - Sie müssen aber eine Widerspruchsfrist beachten, § 574b BGB. Diese endet normalerweise zwei Monate vor dem Ablauf der Kündigungsfrist.
Die ordentliche Kündigung soll Ihren Mietvertrag zum 31. Juli beenden.
Dann muss Ihr Widerspruch normalerweise bis zum 31. Mai beim Vermieter sein.
- Hat Ihrer Meinung nach der Vermieter eine falsche Kündigungsfrist angenommen, so dass der Mietvertrag in Wahrheit erst später endet, sollten Sie sicherheitshalber dennoch den Widerspruch zwei Monate vor Ablauf des falsch berechneten Vertragsendes einlegen.
Kündigung Wohnung - Hinweis des Vermieters auf Widerspruchsrecht im Kündigungsschreiben
Meist weist der Vermieter in der Kündigung auf das Widerspruchsrecht hin. Dann ist klar, dass Ihr Widerspruch zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Vermieter ankommen muss.
Späterer Hinweis oder kein Hinweis des Vermieters auf Widerspruchsrecht gegen die Kündigung
Es komm auch vor, dass der Vermieter erst später, - aber noch rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist - in einem weiteren Schreiben, auf das Widerspruchsrecht hinweist, das im Kündigungsschreiben fehlte:
Vermieter hat im Kündigungsschreiben nicht auf Widerspruchsfrist hingewiesen
Wohnungskündigung, kein rechtzeitiger Widerspruch - keine Berücksichtigung Härtegründe
- In diesen Fällen müssen Sie die Widerspruchsfrist unbedingt einhalten. Bringen Sie in diesem Fall Ihre Härtegründe erst später vor, dann werden diese nicht mehr berücksichtigt!
Widerspruch gegen Kündigung muss rechtzeitig beim Vermieter ankommen
Beachten Sie auch: Ihr Widerspruch muss innerhalb der Frist beim Vermieter ankommen, und Sie sollten das auch beweisen können.
- Wenn der Vermieter den Hinweis auf Ihr Widerspruchsrecht unterlässt - und nur dann -, können Sie noch im Räumungsprozess vor dem Amtsgericht der Kündigung aus sozialen Härtegründen widersprechen.
Das muss im ersten Verhandlungstermin beim Amtsgericht geschehen. Keinesfalls dürfen Sie das aufschieben bis zu einem Berufungsverfahren!
Liegen bei Ihnen soziale Härtegründe vor, dann sollten Sie unbedingt umgehend fachkundigen Rat in Anspruch nehmen!
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