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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Schönheitsreparaturen in der Wohnung sind nicht fachgerecht
Die Renovierung der Mietwohnung muss fachgerecht sein.
- Es ist dabei egal, ob Mieter zu einer Ausführung von Schönheitsreparaturen für die Wohnungsrückgabe verpflichtet sind oder freiwillig während der Mietzeit eine Renovierung ausführen, diese Arbeiten selbst machen oder jemanden beauftragen.
- Für die Übergabe, Rückgabe der Wohnung müssen ausgeführte Arbeiten fachgerecht sein.
Renovierung, Ausführung von Schönheitsreparaturen für die Wohnungsrückgabe
Mieter sollten immer prüfen, ob für die Wohnungsrückgabe überhaupt eine Pflicht zur Ausführung von Schönheitsreparaturen besteht:
Rückgabe der Mietwohnung - Pflicht zur Renovierung durch Mieter?
Viele Renovierungsklauseln sind unwirksam:
Einzelne Klauseln im Mietvertrag und ihre Wirksamkeit prüfen
- Sind die Schönheitsreparaturen auszuführen, dann prüfen Sie den Zustand der Wohnung, ob eine Renovierung bei Auszug erforderlich ist:
Renovierung bei Auszug - bei welchem Zustand der Wohnung?
Fachgerechte Ausführung einer Renovierung, fachgerechte Schönheitsreparaturen
Immer muss darauf geachtet werden, dass die Renovierungsarbeiten in einer mittleren Art und Güte ausgeführt werden.
Schönheitsreparaturen fachgerecht ausführen - mittlere Art und Güte
Nicht fachgerechte Ausführung von Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung durch Mieter
Sind Fehler bei der Ausführung der Schönheitsreparaturen entstanden, dann muss der Vermieter solche nicht akzeptieren.
Umfang von Schönheitsreparaturen - was ist zu renovieren?
Dem Vermieter kann dadurch ein Schaden entstehen. Mieter machen sich z.B. schadenersatzpflichtig, weil die Wohnung nicht direkt nach Ende des Mietvertrags weitervermietet werden kann.
Bemängelt der Vermieter die Ausführung der Renovierungsarbeiten, dann muss der Vermieter eine Nachfrist setzen:
Schönheitsreparaturen, Renovierung - Nachfrist für Ausführung
Handelt es sich um Schäden, dann kann der Vermieter die Beseitigung ohne Fristsetzung in Auftrag geben:
Schaden durch Mieter - Vermieter muss keine Frist für Beseitigung geben
Beispiele für die nicht fachgerechte Ausführung von Renovierungen, Schönheitsreparaturen
Fachwidrig, nicht fachgerecht (bzw. nicht dem Anspruch an eine mittlere Art und Güte genügend) wäre die Ausführung, wenn z.B:
- Tapeten überlappend geklebt sind,
- Fototapeten in der Wohnung sind,
- Raufasertapeten keine Struktur mehr haben:
Raufasertapeten und Renovierung - Mustertapeten überstrichen sind:
Als Mieter Mustertapete, Strukturtapete überstreichen - zulässig? - Anstriche oder Lackierungen nicht decken,
- Farbnasen, Pinselhaare und Schmutzpartikel im Lackanstrich sind,
- kleinere Risse nicht geschlossen sind,
- Löcher nicht beseitigt wurden,
Dübellöcher sind ein Grenzfall:
Dübellöcher vor Renovierung, Schönheitsreparaturen verschließen
Urteil: Wohnungsrückgabe - Dübellöcher sind immer zu beseitigen - Urteil - Holzteile mit Wandfarbe verschmiert sind
- Tür- oder Fensterbeschläge mit Wandfarbe verschmiert sind,
- Fliesen mit Fliesenlack überstrichen, bzw. mit Wandfarbe verschmiert sind, usw.
Nicht fachgerechte Ausführung von Renovierungsarbeiten durch Mieter
Mieter müssten ggf. Schadenersatz zahlen.
Schadenersatzanspruch des Vermieters wegen nicht fachgerechter Renovierung
Schadenersatz kann auf Mieter auch zukommen, wenn
- Fliesen lackiert wurden:
Fliesenlack, Fliesenfarbe - Mieter lackieren Fliesen - Schadenersatz - Wände und Tapeten in bunten Farben gestrichen sind. - Anders ist es nur, wenn die Wohnung mit bunten Wänden zu Vertragsbeginn übernommen wurde.
Die Übernahme der Wohnung mit bunten Wänden oder einer unrenovierten Wohnung müssen Mieter beweisen. Im übrigen - also mit Ausnahme von bunten Wänden oder sonstiger unsachgemäßer Dekorierung der Wohnung - gilt:
​​​​​​​Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben, dann sind keine Schönheitsreparauren auszuführen, wenn der Mieter zu Vertragsbeginn keinen angemessenen, zu geringen Ausgleich für die Übernahme der nicht renovierten Wohnung erhalten hat.
Tipp
- In bestimmten Fällen kann sogar der Vermieter zu Schadenersatz gegenüber dem Mieter verpflichtet sein. Dies ist dann der Fall wenn trotz einer unwirksamen Schönheitsreparaturvereinbarung die Renovierung ordnungsgemäß durchgeführt wurde - Mieter können die ihnen entstandenen Renovierungskosten vom Vermieter zurückfordern.
Zustand der Mietwohnung lässt eine fachgerechte, ordentliche Renovierung nicht zu
Manchmal ist der Zustand der Mietwohnung in einem so schlechtem Zustand (z.B. Wände mit größeren Rissen, aufgequollene Holzfenster, etc.), dass eine fachgerechte Renovierung gar nicht möglich ist.
- In solchen Fällen sollten Mieter vor Ausführung von irgendwelchen Schönheitsreparaturen zunächst die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten des Vermieters durchsetzen.
- Da es in solchen Fragen leicht zu unterschiedlichen Meinungen kommen kann, ist eine Rechtsberatung sehr zu empfehlen.
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