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Ratgeber Untervermietung
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Risse in Wänden, Decken der Wohnung - Beseitigung durch Vermieter
Bestehen in einer Wohnung kräftige Risse in Wänden oder Decken, dann ist die Beseitigung solcher Risse die Aufgabe des Vermieters.
Risse in Decken, Wänden können ein erheblicher Mangel der Mietwohnung sein
Risse in den Decken oder Wänden der Wohnung können als Mangel der Mietwohnung anzusehen sein.
Ob der Mangel als erheblich anzusehen ist, hängt von der Größe der Risse ab, und auch wo diese sich befinden.
Auch feinere Risse können - je nach dem wieviele es sind und wo sie sich befinden - zu einer deutlichen optischen Beeinträchtigung führen, was auch als Mangel gewertet werden kann.
Zwischen feinen Rissen, Haarrissen und größeren Rissen in der Wohnung ist zu unterscheiden
Ganz feine Risse, sogenannten Haarrisse, können möglicherweise durch eine normale Renovierung beseitigt werden:
Putzrisse, feine Risse in Decke, Wand Mietwohnung - Renovierung
Dann kommt es darauf an, ob die gesetzliche Instandhaltungspflicht für Schönheitsreparaturen auf die Mieter übertragen wurde, und ob diese Vereinbarung auch wirksam ist.
Schönheitsreparaturen, Renovierung - Vereinbarung im Mietvertrag
Ist das nicht der Fall, dann ist der Vermieter auch für die Beseitigung von solchen Rissen verantwortlich.
Größere Putzrisse in einer Wand oder Decke muss in der Regel der Vermieter beseitigen
Sind stärkere Risse vorhanden, dann hat diese der Vermieter vor einer ordnungsgemäßen Renovierung zu beseitigen. Der Vermieter ist zur Beseitigung dieses Mangels aufzufordern.
Mängel in der Mietwohnung muss der Vermieter beseitigen.
Zur Mängelbeseitigung sollten Sie immer eine angemessene Frist setzen:
Mängelbeseitigung - Dem Vermieter immer eine Frist setzen
Vermieter soll Risse in der Wohnung beseitigen - Vermieter macht keine Reparatur
Kommt der Vermieter der Aufforderung nicht nach, so kann eine Ersatzvornahme in Betracht gezogen werden:
Ersatzvornahme - Auftrag für Reparatur von Mängeln durch Mieter
Dabei ist aber zu beachten, dass nach Ausführung von Arbeiten der frühere Zustand nicht mehr festgestellt werden kann. Der müsste also genau aufgenommen werden (Fotos, Zeugen).
Mieter soll in der Wohnung vorhandene Risse bei der Renovierung beseitigen
Von Mietern sind auch im Rahmen wirksam übertragener Schönheitsreparaturen nur solche Renovierungsarbeiten auszuführen, die infolge der Nutzung der Wohnung entstehen.
Bei in der Wohnung vorhandenen kräftigen Rissen ist das praktisch ausgeschlossen.
- Die Beseitigung kräftiger Risse durch den Vermieter ist meist sogar Voraussetzung dafür, dass überhaupt Schönheitsreparaturen, Renovierungsarbeiten ausgeführt werden können.
- Stärkere Risse können oft nur durch Fachhandwerker und durch Anwendung besonderer Methoden fachgerecht verschlossen werden.
Liegt wegen Rissen eine Beeinträchtigung für die Nutzung der Wohnung vor?
Kräftige Risse können den Gebrauch der Wohnung beeinträchtigen:
Es können - insbesondere bei Rissen in den Decken - immer wieder Putzteilchen herausfallen, auch Ungeziefer kann sich in Rissen ansiedeln.
Es liegt daher grundsätzlich ein Mangel vor:
Vermieter muss Mietwohnung instandhalten und instandsetzen
Risse in der Zimmerdecke - von Mieter oder Vermieter zu beseitigen?
Risse in Decken und Wänden der Mietwohnung - ist eine Mietminderung möglich?
Sind die durch die Risse bestehenden Mängel erheblich, dann kann vielleicht eine Mietminderung geltend gemacht werden:
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Risse in der Küchendecke, aus denen Putzteilchen beim Kochen ins Essen fallen, sind deutlich störender als im Flur oder einer Kammer.
- Wenn sich die Risse vergrößern, sollten Sie das unbedingt dem Vermieter mitteilen, denn es könnte ein Bauschaden vorliegen, der zu weiteren Schäden führen kann.
In der Wohnung bilden sich Setzrisse - Vermieter muss Setzungsrisse reparieren, beseitigen
Aber unabhängig davon gilt:
- Bauartbedingte Risse in Decken und Wänden - oft sogenannte Setzungsrisse - sind nicht vom Mieter zu beseitigen, denn diese Rissbildungen entstehen gerade nicht durch die Nutzung des Mieters.
Redaktion
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