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Putzrisse, feine Risse in Decke, Wand Mietwohnung - Renovierung
Mieter können verpflichtet sein, feine Risse, Putzrisse in Decken oder Wand der Mietwohnung zu beseitigen.
Beseitigung von Putzrissen, feinen Rissen als Schönheitsreparatur der Mietwohnung
Eine Verpflichtung für Mieter kann es überhaupt nur geben, wenn die Schönheitsreparaturen mietvertraglich auf die / den Mieter wirksam übertragen sind. Die Regelung zur Übernahme der Schönheitsreparaturen sollten Mieter immer fachlich prüfen lassen, denn in den letzten Jahren sind viele Vereinbarungen vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt worden, z.B. Schönheitsreparaturen, Klausel: Wohnung ist frisch zu renovieren
Ist das bestätigt, dann kann sich z.B. für eine bevorstehende Wohnungsrückgabe die Frage stellen, wer für die Beseitigung von Putzrissen in Decken oder Wänden verantwortlich ist, ob die Mieter oder die Vermieterseite.
Setzungsrisse - Putzrisse in Wänden und Decken muss in der Regel der Vermieter beseitigen
Risse in Decken und Wänden - oft handelt es sich um sogenannte Setzungsrisse - sind nicht vom Mieter zu beseitigen, auch wenn die Schönheitsreparaturen vom Mieter auszuführen sind.
- Solche Rissbildungen entstehen nicht durch die Nutzung der Wohnung. Diese sind bauartbedingt, daher vom Vermieter zu beheben:
Instandhaltung, Instandsetzung der Mietwohnung - Pflicht Vermieter
Spannungsrisse - ganz feine Risse, Haarrisse können durch Renovierung geschlossen werden
Handelt es sich um ganz feine Risse, sogenannte Haarrisse, dann kann das anders sein.
- Solche Risse können auch durch Spannungen im Anstrich entstehen und solche können dann durch sorgfältigen Farbauftrag bei den Malerarbeiten beseitigt werden.
Vor Ausführung der Schönheitsreparaturen soll der Vermieter die Risse schließen
Teilweise haben Gerichte entschieden, dass Mieter die Schönheitsreparaturen nicht verweigern dürfen, mit der Begründung, der Vermieter müsse erst mal die feinen Risse beseitigen - es kommt in solchen Fällen aber immer auf den Einzelfall an.
Bei starken Rissen sieht das anders aus, dann sind Vermieter durchaus verpflichtet stärkere Risse zu beseitigen:
Kräftige Risse in Decke oder Wand
Haarrisse im Anstrich der Wandfarbe sind oft vom Mieter bei der Renovierung zu beseitigen
Es kommt zunächst immer darauf an, ob die Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen, die im Mietvertrag steht, wirksam ist.
- Wäre die Klausel unwirksam, dann muss nicht renoviert werden. Daher die Vereinbarung prüfen.
Schönheitsreparaturen - unwirksame Regelungen im Mietvertrag Wäre in einer Formularklausel vereinbart, dass sich der Mieter im Rahmen der auszuführenden Schönheitsreparaturen verpflichtet, Putzrisse zu beseitigen, so kann das schon gegen eine wirksame Übertragung der Schönheitsreparaturen sprechen - die Klausel prüfen lassen!
Wenn die Unwirksamkeit vorliegt, dann sind keine Schönheitsreparaturen auszuführen.
Behauptet der Vermieter, dass es sich bei der Vereinbarung, um eine Individualvereinbarung handelt - Individualvereinbarungen in Wohnungsmietverträgen sind selten wirksam vereinbart:
Mietvertrag - Individualvereinbarung, Vertragsklausel ausgehandelt?
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