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Decke der Wohnung hat Risse - Beseitigung durch Vermieter?

Treten in einer Zimmerdecke Risse auf, dann ist das oft nicht nur ein Schönheitsfehler, denn die Ursache für solche Risse können z.B. auch Setzungen des Hauses sein. Ist der Vermieter immer für die Beseitigung von Rissen in der Decke eines Zimmers zuständig?  

Schönheitsreparaturen - ist der Mieter zur Ausführung verpflichtet?

Zu prüfen ist zunächst, ob der Mieter für die Durchführung der Schönheitsreparaturen zuständig, eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag wirksam ist.

Nur wenn das so ist, kann eventuell eine Pflicht zur Beseitigung von Rissen in der Zimmerdecke überhaupt in Betracht kommen.

Risse in der Zimmerdecke - Bauschäden oder Gebrauchsspuren?

Aber auch bei einer wirksamen Schönheitsreparaturverpflichtung ist es sehr fraglich, ob die Risse Gebrauchsspuren sind, entstanden durch eine Abnutzung, durch den Gebrauch der Mieter, oder die Risse eher auf Mängel an der Bausubstanz zurückgehen.

  • Handelt es sich bei den Rissen um Substanzschäden, dann ist immer der Vermieter für die Beseitigung zuständig.

In solchen Fällen ist aber zu unterscheiden, ob es sich um sehr feine Haarrisse oder stärkere Risse handelt.

Haarrisse in einer Zimmerdecke sind oft durch Ãœberstreichen zu beseitigen

Haarrisse können oft im Rahmen der normalen Ausführung von Schönheitsreparaturen, Renovierungsarbeiten einfach durch Ãœberstreichen vom Mieter beseitigt werden.
Putzrisse, feine Risse in Decke, Wand Mietwohnung - Renovierung

Risse in der Decke der Mietwohnung - Vermieter will dass der Mieter diese beseitigt

Mieter und Vermieter stritten sich vor Gericht darüber, wer die in der Decke vorhandenen Risse zu beseitigen hat.

  • Der Vermieter war der Ansicht, dies sei die Angelegenheit des Mieters.
  • Die Schönheitsreparaturen waren mietvertraglich wirksam auf den Mieter übertragen.

Risse in Zimmerdecke der Mietwohnung sind meist Schäden, die der Vermieter beseitigen muss

Das Landgericht Berlin hat am 7.2.2017 unter dem Aktenzeichen 67 S 20/17 zu solch einem Fall einen Beschluss verkündet.

Risse in Decken oder Wänden der Mietwohnung - Substanzschäden muss Vermieter beseitigen

Substanzschäden (wie Risse in der Wohnzimmerdecke) sind in der Regel vom Vermieter zu beseitigen:
Kräftige Risse in Wänden und Decken muss Vermieter beseitigen.  

Feine Risse, Haarrisse in der Decke der Wohnung können durchaus Schönheitsreparaturen sein

Dies gilt nach Ansicht der Landgerichtskammer auch dann, wenn es sich, wie im entschiedenen Fall, eher um einen Bagatellschaden handelt - aber in einem anderen Streitfall, kann dies durch ein Gericht auch anders entschieden werden:

  • Bei sehr feinen Rissen in der Oberfläche von Decken und Wänden, sogenannte Haarrisse, die ohne weitere Hilfsmittel beim Ãœberstreichen geschlossen und dadurch ganz einfach beseitigt werden können, kann das im Streitfall von einem Gericht auch so beurteilt werden, dass der Mieter dafür zuständig ist.
  • Haarrisse können auch durch Spannungen im Anstrich entstehen.




Redaktion


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