​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Rückgabe der Mietwohnung - Zustand der Raufasertapeten
Sind die Schönheitsreparaturen vom Mieter auszuführen, dann müssen sich die Raufasertapeten bei der Wohnungsrückgabe in einem ordentlichen, fachgerechten Zustand befinden.
Raufasertapeten - Ausführung der Schönheitsreparaturen am Mietvertragende
Bevor mit Arbeiten, Schönheitsreparaturen begonnen wird:
- Mieter sollten prüfen, ob diese tatsächlich ausgeführt werden müssen.
Viele Klauseln in Mietverträgen zu auszuführenden Schönheitsreparaturen sind unwirksam.
- Eine unwirksame Vereinbarung führt dazu, dass keine Renovierungspflicht besteht:
​​​​​​​Schönheitsreparaturen - unwirksame Regelungen im Mietvertrag
Im Mietvertrag steht, dass die Raufasertapeten bei Auszug zu erneuern sind
Eine Formularklausel in Mietverträgen, die Mieter verpflichtet, Raufasertapeten bei Mietvertragsende ohne Rücksicht darauf, ob der vorhandene Zustand noch ordnungsgemäß ist, zu entfernen und zu erneuern, ist unwirksam.
Schönheitsreparaturen sollen nur die Abnutzungsspuren beseitigen, die durch die vertragsgemäße Nutzung eingetreten sind.
Wohnungsrückgabe der Mietwohnung - ordnungsgemäßer Zustand der Raufasertapeten
Ist die Raufasertapete in einem sehr verbrauchten Zustand, so muss das vom Vermieter nicht hingenommen werden. Tatsächlich kann es dann nicht nur um das Streichen gehen, sondern es kann sogar erforderlich sein, dass Mieter diese Wände neu tapezieren und streichen müssen.
Welcher Zustand der Raufasertapeten spricht dafür, dass bloßes Überstreichen ausreicht?
- Die Raufasertapete darf nicht stark abgenutzt sein (Struktur der Tapete verschwunden),
- nicht beschädigt, z.B. durch Kritzeleien, Kratzspuren, Nikotinablagerungen durch starkes Rauchen, siehe dazu unten.
Verbrauchter Zustand bei Raufasertapeten - wann muss die Tapete erneuert werden?
Eine Raufasertapete kann durch zu häufiges Überstreichen verbraucht sein, da durch mehrmalige Anstriche die Struktur der Tapete verschwindet, sie muss dann erneuert werden.
Eine Raufasertapete ist ebenfalls zu erneuern und zu streichen, wenn sich diese löst, nicht mehr auf der Wand hält.
Für die Herstellung eines ordnungsgemäßen, fachgerechten Zustands der Wohnung ist dann ggf. das Ablösen der alten Tapeten und Neutapezieren erforderlich. Danach ist ein Anstrich in einer neutralen Farbe zu machen.
Wohnungsrückgabe - wie sind Decken und Wände zu renovieren?
Streichen der Raufasertapete - Tapete kann mehrmals überstrichen werden
Drei Anstriche und mehr sind zulässig, wenn die Tapetenstruktur nicht abgenutzt, also noch sichtbar ist.
- Ob eine Abnutzung so stark ist, dass neu tapeziert werden muss, kann nur im Einzelfall geprüft und beurteilt werden.
Raufasertapeten dürfen nicht überlappen, übereinander liegen, keine Blasen und Falten haben
Ordnungsgemäß bedeutet auch: die Tapeten müssen "auf Stoß" geklebt sein, dürfen nicht übereinander liegen, sie dürfen keine Blasen und Falten haben.
Nägel, Dübel und Haken sind aus der Raufasertapete zu entfernen, Kabelkanal demontieren
Zum Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe müssen Haken, Nägel und Dübel aus der Tapete entfernt sein.
Vor der Renovierung sind Dübellöcher mit einer Füllmasse fachgerecht zu schließen:
Dübellöcher vor Renovierung, Schönheitsreparaturen verschließen
Auch vom Mieter angebrachte Kabelkanäle sind wegzunehmen.
Ordnungsgemäßer Anstrich einer Raufasertapete im Rahmen von Schönheitsreparaturen
- Anstriche müssen deckend sein,
- Streifen sind zu vermeiden,
- Farbteilungen sind nicht erlaubt (ein Teil der Tapeten in einem Zimmer z.B. weiß, der andere Teil in einem abgetönten Gelbton).
Schönheitsreparaturen - die Farbwahl bei der Raufasertapete
Während der Mietzeit können Mieter frei wählen, in welcher Farbe die Tapete gestrichen wird.
- Aber bei der Rückgabe der Wohnung muss der Vermieter dunkle Farben auf einer Raufasertapete, an Wänden und/oder Decken nicht akzeptieren - das kann zu einer Schadenersatzforderung führen:
Urteil - Schadenersatz, Wohnungsrückgabe mit bunten Wänden
Rückgabe der Wohnung mit nicht fachgerechter, ordentlicher Renovierung der Raufasertapete
Wird die Wohnung zurückgegeben, und entspricht die Renovierung nicht den Anforderungen, so kann dem Vermieter ein Schadenersatz zustehen, wenn dieser dann z.B. neu tapeziert oder streicht.
- Der Vermieter hat bei nicht sachgerechten Renovierungsarbeiten Mietern zunächst eine Nachfrist zu gewähren:
Ausführung Schönheitsreparaturen, Renovierung - Nachfrist für Mieter
Schäden an der Raufasertapete, vergilbt durch Rauchen - Schadenersatzanspruch?
Bestehen an der Raufasertapete deutliche Schäden, dann kann ein Schadenersatzanspruch des Vermieters bestehen.
Mieter hat Schaden an der Wohnung verursacht - Schadenersatzanspruch
Das können z.B. tiefe Kratzer sein, die auch nach Überstreichen noch erkennbar sind, oder z.B. durch starkes Rauchen vergilbte, verfärbte Tapeten. Ein nikotinvergilbter Anstrich sollte unbedingt fachgerecht erneuert werden. Bleibt dann trotzdem Nikotingeruch in der Wohnung, dann muss ggf. sogar der Wandputz saniert und auch neu tapeziert werden.
Rauchen in der Mietwohnung - Schadenersatz wegen Schäden
- Die Pflicht zur Beseitigung von Schäden besteht auch dann, wenn die im Vertrag vereinbarte Renovierungspflicht unwirksam ist.
Ist die Raufasertapete beschädigt, muss deswegen erneuert werden, dann kann in solchen Fällen durch einen "Abzug Neu für Alt" der Schadenersatz für Mieter geringer sein.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: