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Schönheitsreparaturen Mietvertragsende - Dübellöcher verschließen?
Ist die Ausführung der Schönheitsreparaturen wirksam auf Mieter übertragen, dann fragen sich Mieter oft, wie sie mit Dübellöchern am Mietvertragsende umgehen müssen, ob das Verschließen
Pflicht ist.
Schönheitsreparaturen - Vereinbarung im Mietvertrag
Zunächst ist es für Mieter wichtig zu prüfen, ob im Mietvertrag die Schönheitsreparaturen wirksam auf übertragen sind.
- Sind die Schönheitsreparaturen nicht wirksam auf den Mieter übertragen, dann bestand bisher die Ansicht, dass Dübellöcher nicht unbedingt zu verschließen sind - das sehen Gerichte mittlerweile auch anders, siehe am Ende dieses Beitrags.
Wohnungsrückgabe, Schönheitsreparaturen - Bohrlöcher, Dübellöcher fachgerecht verschließen
Bei einer wirksamen Übertragung der Schönheitsreparaturen gilt:
Dübel sind vor dem Streichen von Wänden und Decken zu fachgerecht zu verschließen.
- Fachgerecht in diesem Zusammenhang bedeutet, dass Dübellöcher in einer Wand eben und mit einem überstreichbaren Material verspachtelt werden müssen, so dass dann ein deckender Anstrich durchgeführt werden kann.
​​​​​​​Für das fachgerechte Verschließen von Bohrlöchern gibt es in Baumärkten entsprechendes Material bzw. Spachtelmasse.
Schönheitsreparaturen in der Wohnung - Dübellöcher wurden mit Silikon verschlossen
Das Verschließen mit Silikon ist unbedingt zu vermeiden. Viele Wandfarben enthalten Wasser - Silikon ist aber wasserabweisend.
- Das Überstreichen von mit Silikon geschlossenen Bohrlöchern kann deshalb in der Regel nicht fachgerecht erfolgen, da Wandfarbe nur ungenügend auf diesen Stellen hält, und in der Regel nicht deckt.
- Eine Wand kann wegen überstrichenem Silikon fleckig werden, die Malerarbeiten sind dann nicht fachgerecht.
Vermieter müssen diesen Zustand nicht akzeptieren, können für eine ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung eine Nachbesserung und ggf. auch Schadenersatz verlangen:
Schönheitsreparaturen, Renovierung - Nachfrist für Ausführung
Mieter hat keine Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen - sind Dübellöcher zu schließen?
Ein anderer Fall ist es, wenn für Mieter keine rechtswirksame Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen besteht:
Bisher bestand überwiegend die Ansicht, dass Mieter im Fall einer unwirksamen Klausel zur Ausführung der Schönheitsreparaturen Dübellöcher nur zu verschließen haben, wenn es unangemessen viele sind (z.B. 50 bis 60 Bohrlöcher in einem Zimmer).
Bohrlöcher, Dübellöcher sind für die Wohnungsrückgabe vom Mieter immer zu verschließen
- Allerdings gibt es ein neueres Urteil des Landgerichts Wuppertal, wonach Mieter Dübellöcher immer fachgerecht verschließen müssen:
Wohnungsrückgabe - Dübellöcher sind immer zu beseitigen - Urteil - Weitere Hinweise:
Müssen Dübellöcher am Mietvertragsende beseitigt werden?
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Redaktion
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